Dank des Eingreifens von couragierten Passanten hat die Zuger Polizei einen gesuchten Taschendieb in flagranti festgenommen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestrafte den Mann in einem Schnellverfahren mit sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Am Montag (8. Juni 2015) fuhr ein 39-jähriger Pole mit der Bahn von Luzern nach Zürich. Als der Interregio kurz nach 16:30 Uhr im Bahnhof Zug einfuhr und Passagiere ein- und ausstiegen, öffnete er den Koffer eines Passagiers und entwendete daraus ein Portemonnaie. Ein Mitreisender beobachtete den Diebstahl und schrie den Langfinger an. Dieser liess den Geldbeutel fallen und verliess den Zug umgehend. Mit der Hilfe eines weiteren Pendlers stellte der Zeuge den Mann und hielt ihn bis zum Eintreffen der Zuger Polizei fest.
Abklärungen ergaben, dass der Festgenommene im schweizerischen Fahndungsregister zur Verhaftung ausgeschrieben war. So hatte er im Januar 2015 einem Pendler, ebenfalls im Bahnhof Zug, das Portemonnaie gestohlen und nur wenige Minuten später mit der Bankkarte dessen Konto geplündert.
Unbedingte Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestrafte den Kriminaltouristen am Dienstag (9. Juni 2015) in einem Schnellverfahren wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig, der 39-Jährige musste seine Strafe gleichentags antreten.