Wenige Stunden respektive Monate nach bestehen der Führerprüfung rasten zwei 18- Jährige durch Zug. Der eine Lenker war innerorts doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt. Am Freitagabend (16. Januar 2009) passierten an der Chamerstraße kurz nach 22:00 Uhr zwei Fahrzeuge eine Lichtverstärker-Geschwindigkeitsmessung der Zuger Polizei mit massiv übersetzter Geschwindigkeit.
Beide Fahrzeuge fuhren von Steinhausen her kommend in Richtung Stadtmitte. Das vordere Fahrzeug wurde dabei mit einer Geschwindigkeit von 108 km/h gemessen.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Stelle 50 km/h! Das hintere Fahrzeug wurde, nachdem dessen Lenker die Geschwindigkeitskontrolle bemerkt hatte und bereits brüsk bremste, noch mit 85 km/h gemessen. Bei den beiden Lenkern handelt es sich um zwei 18-Jährige; ein kosovarischer sowie ein Schweizer Staatsangehöriger.
Unglaublich aber wahr:
Der eine Lenker hatte seinen Führerausweis erst wenige Stunden vor der Kontrolle bestanden. Auch der andere junge Mann darf erst seit November 2008 Auto fahren. Beide Führerausweise wurden zuhanden der zuständigen Administrativbehörde sofort polizeilich eingezogen. Weiter haben sie sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu verantworten.
Zu dem Jungraser schweizerischer Staatsangehörigkeit wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Zug keine Angaben außer obgenannte gemacht, namentlich nicht zu einem sog. Migrationshintergrund.