Polizei Schweiz
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Zug, Baar ZG: Altersheimdieb aus Osteuropa ermittelt und und "bestraft" – Täter schon wieder auf freiem Fuß

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat einen 39-jährigen Dieb mit einer Geldstrafe und Buße bestraft.

Der Mann war am 4. und 5. Oktober 2008 in ein Altersheim geschlichen und hatte dort mehrere Bewohner bestohlen. Außerdem hatte er sich als Einbrecher und Zechpreller betätigt.

Der 39-jährige Slowake war am 4. und 5. Oktober 2008 in diverse Zimmer eines Baarer Altersheim eingeschlichen und hatte dort jeweils kleinere Bargeldbeträge entwendet.

Zudem hatte er versucht, weitere Wertgegenstände zu stehlen. Bereits in der Nacht vom 12. auf den 13. September 2008 war der Mann im Kanton Zug aufgefallen: Er übernachtete in einem Zuger Hotel ohne sein Zimmer, die Benützung des Telefons und die Konsumationen aus der Minibar zu bezahlen. Dank eines nationalen Fahndungsersuchens konnte der bin anhin unbekannte Tatverdächtige rasch identifiziert werden.

Er wurde schließlich bei einem Einbruchsversuch in Luzern durch die Polizei angehalten, kontrolliert und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hatte den Mann nach seiner Festnahme zwecks Einvernahme nach Zug zuführen lassen.
 
Am 12. November 2008 wurde der 39jährige mittels eines Strafbefehls wegen mehrfachen versuchten und vollendeten Diebstahls, geringfügiger Zechprellerei und mehrfachen Hausfriedensbruchs mit einer erheblichen Geldstrafe und einer Buße bestraft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Anm. d. Red.: Ob der Täter die Strafe, sprich, die "erhebliche" Geldstrafe und die Buße auch bezahlt hat, ging aus den Polizeimeldungen des Kantons Zug nicht hervor. (Nach neuem Strafrecht werden in der Schweiz bei Strafen bis zu einem halben Jahr nur Geldstrafen verhängt, keine Haft mehr)

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 November, 2008 00:21