Zürich: Stadtrat setzt aktive Wohnpolitik fort, um bis 2050 ein Drittel gemeinnütziger Wohnungen zu erreichen. Bericht zeigt 27 % Anteil 2023.
Der Stadtrat legt seinen dritten Bericht zur Umsetzung des wohnpolitischen Grundsatzartikels in der Gemeindeordnung vor. Der Anteil gemeinnütziger Wohnungen am Mietwohnungsbestand beträgt per Ende 2023 27,0 Prozent. Der Stadtrat wird die aktive Wohnpolitik mit Nachdruck fortsetzen, um das Drittelziel bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Die Wohnpolitik der Stadt Zürich verfolgt das Ziel der sozialen Durchmischung in allen Quartieren. Der wohnpolitische Grundsatzartikel in der Gemeindeordnung gibt unter anderem vor, dass der Anteil gemeinnütziger Mietwohnungen bis zum Jahr 2050 auf einen Drittel ansteigen soll. Der Stadtrat berichtet dem Gemeinderat alle vier Jahre über die Zielerreichung. Der vorliegende dritte Bericht zeigt die Entwicklung der wichtigsten Zielindikatoren in den Jahren 2020 bis 2023 und erläutert die getroffenen wohnpolitischen Massnahmen.
Stabiler Anteil gemeinnütziger Wohnungen
Der Mietwohnungsbestand stieg in den Jahren 2020 bis 2023 um rund 7000 Wohnungen auf insgesamt 215 000 Mietwohnungen* an. Dank der Zunahme um rund 1100 gemeinnützige Wohnungen im engeren Sinn blieb der relative Anteil gemeinnütziger Wohnungen in etwa stabil. Er betrug per Ende 2023 27,0 Prozent respektive 25,9 Prozent ohne die Wohnungen der Stiftung PWG (Ende 2019: 26,4 Prozent). Die Wohnungen der Stiftung PWG zählen neu zu den gemeinnützigen Wohnungen im engeren Sinn. Der Anteil gemeinnütziger Wohnungen im weiteren Sinn beträgt per Ende 2023 28,9 Prozent** (Ende 2019: 29,3 Prozent). Dabei ist zu beachten, dass sich bei Genossenschaften etliche Ersatzneubauprojekte im Bau befinden. Das bedeutet, dass die alten Wohnungen nicht mehr in die Statistik eingeflossen sind. Die neuen Wohnungen werden erst in der kommenden Berichtsperiode erscheinen.
Ein Drittel der Mieter*innen lebt in einer gemeinnützigen Wohnung
In der Stadt Zürich gibt es 58 100 gemeinnützige Wohnungen im engeren Sinn und 62 300 gemeinnützige Wohnungen im weiteren Sinn. Diese Wohnungen bieten rund einem Drittel der Mieter*innen bezahlbaren, gemeinnützigen Wohnraum. 32,1 Prozent der Mieter*innen wohnen in einer gemeinnützigen Wohnung im engeren Sinn, 34,3 Prozent in einer gemeinnützigen Wohnung im weiteren Sinn. Die Medianmiete pro Quadratmeter einer gemeinnützigen Wohnung liegt rund 40 Prozent tiefer als diejenige einer nicht-gemeinnützigen Wohnung. Ohne die über 58 000 gemeinnützigen Wohnungen wäre das durchschnittlich Mietzinsniveau in der Stadt Zürich markant höher.
Aktive Wohnpolitik mit Nachdruck fortsetzen
Die Entwicklung des Wohnungsmarkts ist für Mietende belastend und nicht im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt. Der Stadtrat will die aktive Wohnpolitik mit Nachdruck fortführen. Dafür nutzt er umfassend und konsequent die Instrumente der Stadtzürcher Wohnpolitik, um das Drittelsziel bis 2050 zu erreichen. Beispielsweise beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat im Budget 2025 500 Millionen Franken für den Kauf von Immobilien zugunsten des bezahlbaren Wohnraums.
Da es sich beim Drittelsziel um eine relationale Zielsetzung handelt, bleibt es im hoch dynamischen Stadtzürcher Wohnungsmarkt ein anspruchsvolles Ziel. Um es bis 2050 zu erreichen, sind zusätzlich neue Instrumente auf übergeordneter Ebene notwendig. Bund und Kanton müssen den Gemeinden mehr Handlungsspielräume in der Wohnpolitik einräumen. Dafür setzt sich der Stadtrat ein. Konkret unterstützt der Stadtrat die beiden kantonalen Volksinitiativen «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich (Wohn-Initiative)» und «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)». Beide Volksinitiativen sind im Interesse der aktiven Wohnpolitik der Stadt Zürich. Sie räumen den Gemeinden neue Rechte ein, um die negativen Auswirkungen der Entwicklungen des Wohnungsmarkts auf die Bevölkerung abzumildern.
*In der ursprünglichen Version der Medienmitteilung hat sich ein Fehler eingeschlichen, der zwischenzeitlich korrigiert wurde: Der Mietwohnungsbestand per Ende 2023 beträgt 215 000 Wohnungen, nicht 234 000 Wohnungen. Letzteres ist der Gesamtwohnungsbestand in der Stadt per Ende 2023.
** Gemeinnützige Wohnungen im engeren Sinn sind im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der Kostenmiete verpflichtet sind. Gemeinnützige Wohnungen im weiteren Sinne sind im Eigentum von gemeinnützigen Rechtspersönlichkeiten, die das Prinzip der Kostenmiete nicht in jedem Fall anwenden. Die Wohnungen der städtischen Stiftung PWG zählen neu zu den gemeinnützigen Wohnungen im engeren Sinne, da die Stiftung in der Berichtsperiode eine Statutenanpassung vorgenommen hat.
Quelle der Meldung: Stadt Zürich
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