Zürich: Stadtpolizei stellt über 20 Kilogramm Khat sicher
Die Stadtpolizei Zürich stellte am Dienstagmorgen, 15. Juli 2008 in zwei Wohnungen in Zürich-Höngg über 20 Kilogramm der verbotenen pflanzlichen Droge Khat sicher.
Am Dienstagmorgen gegen 09:00 Uhr, kontrollierten uniformierte Polizisten der Stadtpolizei Zürich einen Mann, der sich auffällig verhielt. Bei der Kontrolle führte der Mann eine Plastiktüte mit mehreren Bündeln Khat mit sich. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung im Zürcher Kreis 10 konnte in seiner Wohnung ein Jutesack mit rund 8.5 Kilogramm Khat sichergestellt werden.
Anläßlich der Durchsuchungsaktion stand die Wohnungstüre des Nachbars offen. Darin war zu sehen, wie drei weitere Personen um einen Jutesack saßen und Khat aßen. In diesem Jutesack befanden sich rund 12 Kilogramm Khat. Alle vier Asylbewerber aus Somalia im Alter zwischen 23 und 50 Jahren wurden zwecks weiterer Abklärungen in die Polizeiwache geführt, zur Sache befragt und drei von ihnen wieder entlassen.
Zwei Personen werden sich vor der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betäubungsmittelhandels verantworten müssen. Ein weiterer mißachtete seine Ausgrenzung aus der Stadt Zürich und wurde der zuständigen Behörde zugeführt. Bei Khat handelt es sich um eine pflanzliche Droge, bei welcher die frischen Zweige, Triebe und Blätter des in Ostafrika und der arabischen Halbinsel vorkommenden Khatstrauchs, durch Kauen konsumiert werden.
Sie führen eine stimulierende Wirkung, ähnlich der Amphetamine (Speed), herbei. Der regelmäßige Konsum kann zur Sucht führen. Der Handel, Besitz sowie der Konsum, der in der Schweiz seit 1992 unter dem Betäubungsmittelgesetz stehenden Droge, ist strafbar.