Polizei Schweiz
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Zürich – Örlikon: Schengen-Taschendiebin rumänischer Herkunft dank hilfreichen Bürgern überführt +++ 3 Mittäter

Die Stadtpolizei Zürich hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine Taschendiebin abgeschlossen. Der Frau und ihren Mittätern konnten Delikte mit einem Gesamtbetrag von über 10'000 Franken nachgewiesen werden. Am Donnerstagnachmittag, 17. März 2011, bezog ein 66-jähriger Schweizer in Zürich-Örlikon kurz vor 15:30 Uhr an einem Bankomaten Bargeld.

Dabei wurde er von einem unbekannten Pärchen bedrängt. Weil ihm die Situation verdächtig vorkam, entfernte er sich vom Bancomaten. Wenige Minuten später wollte der Rentner ein Restaurant betreten.

Plötzlich waren die beiden Unbekannten wieder hinter ihm und die Frau zog ihm das Portmonee aus der Hosentasche. Weil das Opfer sofort auf sich aufmerksam machte, kamen zwei Personen hinzu, die das Täterpaar bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnten.

Bei der Verhaftung trugen sie weitere verdächtige Gegenstände bei sich, unter anderem ein Mobiltelefon, welches nicht ihnen gehörte. Deshalb wurde die 25-jährige Rumänin und ihr 31-jähriger Landsmann der Staatsanwaltschaft Zürich zugeführt.

Im Rahmen des dadurch ausgelösten Ermittlungsverfahrens konnten Detektive der Stadtpolizei Zürich der festgenommenen Rumänin insgesamt fünf Taschendiebstähle in der Stadt Zürich nachweisen, die sie zwischen Oktober 2009 und März 2011 verübt hatte.

Dabei erbeutete sie Portemonnaies und Bargeld im Wert von rund 5'000 Franken. Da die Opfer in drei Fällen den Code der Kreditkarte im Portemonnaie aufbewahrten, war es für die Täterin leicht, nach dem jeweiligen Diebstahl an Bancomaten noch insgesamt rund 5'500 Franken zu beziehen. Die 25-jährige Rumänin zeigte sich bei schriftlichen Befragungen vollumfänglich geständig.

Sie verübte die Taten nie alleine. Insgesamt waren drei Mittäter beteiligt, welche die Diebstähle abwechslungsweise einzeln mit der Frau begingen. Dem Mann, welcher mit der Haupttäterin zusammen verhaftet worden war, konnte nur das Delikt kurz vor der Festnahme nachgewiesen werden.

Er sowie auch die Frau wurden in der Zwischenzeit wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       10 August, 2011 16:10