Zürich: Richtigstellung der Kantonspolizei Zürich zu einem Beitrag in der Sonntags-Zeitung
In einem Beitrag der Sonntags-Zeitung vom 13. April 2008 werden verschiedene Vorwürfe an die Adresse der Kantonspolizei Zürich gerichtet, darunter derjenige der Korruption durch Begünstigung eines Bordellbesitzers. Die Abklärungen ergaben, daß sämtliche in diesem Beitrag geäußerten Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren und sich die Mitarbeitenden der Kantonspolizei korrekt verhalten haben.
Die Aussage, wonach Kantonspolizisten einen Bordellbesitzer begünstigt haben sollen, ist falsch. Interne Abklärungen haben klar gezeigt, daß sich die Polizisten korrekt verhalten haben. Die Kantonspolizei Zürich hat, nachdem sie vom damaligen Ombudsmann und heutigen Regierungsrat Markus Kägi von den Vorwürfen erfahren hat, die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich informiert. Auch diese hat hier keinen Handlungsbedarf erkannt, wie sie in einem Schreiben dem Kommandanten der Kantonspolizei Zürich mitteilt.
Der Vorwurf, die guten Beziehungen zur Polizei verschafften dem Bordellbesitzer Vorteile, wie dies in der Sonntagszeitung dargelegt wird, hat sich damit als in jeder Hinsicht haltlos erwiesen. Gestützt auf die bisherigen Abklärungen ist weiter davon auszugehen, daß die Anzeigeerstatterin bei ihrem ersten Besuch im August 2003 auf dem Polizeiposten nicht die zentralen Anschuldigungen zur Sprache gebracht hat, was sie selber auch protokollarisch bestätigte.
Ihre Aussagen und diejenigen ihrer Begleiter sind dabei zum Teil widersprüchlich. Deshalb ist es falsch, wenn im Artikel der Eindruck erweckt wird, die Anzeige wegen Zwangsprostitution sei bei der Kantonspolizei nicht entgegengenommen worden. Als ebenso unzutreffend erwiesen hat sich die Behauptung, einer durch die Kantonspolizei Zürich einvernommenen Frau seien durch den Polizisten bei der Befragung Grüße vom Angeschuldigten ausgerichtet worden, um diese einzuschüchtern.
Der Kantonspolizist, der die Frau in einem völlig anderem Zusammenhang befragte, kennt den Angeschuldigten nicht. Richtigzustellen ist ferner, daß – nicht wie im Artikel der Sonntagszeitung erwähnt – die Polizei Angeschuldigte in Untersuchungshaft nehmen kann, sondern hiefür ausschließlich die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Auch auf die Dauer der Untersuchungshaft hat die Polizei keinen Einfluß. Zu erwähnen ist im besonderen, daß Frauen, die bei Kontrollen aufgegriffen werden und sich illegal in der Schweiz aufhalten oder strafbar gemacht haben, vor der Zuführung ans Migrationsamt polizeilich befragt werden. Bei diesen Einvernahmen wird Wert darauf gelegt, Informationen über mögliche Schleppertätigkeiten oder Hinweise auf eventuellen Frauenhandel etc. gewinnen zu können.
Sind Frauen zu Aussagen bereit, werden sie später im Verfahren als Zeuginnen angehört. Die Darstellung der Sonntags-Zeitung, die festgenommenen Frauen seien nach dem Aufgriff ohne Anhörung umgehend ausgeschafft worden, ist ebenfalls falsch. Richtig ist, daß auch in diesem Fall die vier Frauen polizeilich einvernommen wurden. Im Rahmen der Fahndung nach dem Angeschuldigten am 6. Oktober 2003 konnten die Vier in dessen Lokal angetroffen werden.
Sie hatten zum Teil gefälschte Papiere auf sich. Die Ausschaffung erfolgte nicht – wie die Sonntags-Zeitung glaubhaft machen will – umgehend. Zwei beschuldigte Frauen wurden am 9. Oktober 2003, die beiden anderen am 15. November 2003 und 20. November 2003, also über einen Monat nach Ihrer Verhaftung, ausgeschafft. Gegen den Lokalbetreiber wurde ebenfalls eine Strafanzeige wegen Verletzung ausländerrechtlicher Bestimmungen erstellt.