Ein Motorradlenker wurde durch die Regionalpolizei anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle mit stark übersetzter Geschwindigkeit erfasst. Der 44-jährige Lenker wird an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Diese eröffnete ein Verfahren nach dem «Raser-Tatbestand». Die Polizei nahm dem Beschuldigten den Führerausweis ab.
Gestern Freitag, 08. Mai 2020, erfasste die Regionalpolizei Wohlen anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle mit ihrem Lasergerät einen Motorradfahrer, welcher zu schnell unterwegs war. Der Lenker der Honda wurde kurz vor 19.30 Uhr mit 63 km/h an der Aargauerstrasse in Wohlen gemessen. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Die strafbare Überschreitung beträgt 40 km/h.
Der verantwortliche Lenker, ein 44-jähriger Deutscher aus der Region, konnte angehalten und befragt werden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, welche umgehend orientiert wurde, eröffnete eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als «Raserartikel» bekannt ist.
Die Kantonspolizei Aargau nahm dem Motorradfahrer den Führerausweis vorläufig zu Handen der Entzugsbehörde ab.
Kapo AG