Winterthur ZH: Anklageerhebung im Kindsmordfall vom 26. Februar 2010 +++ Vater verweigert zum Tatablauf des Beziehungsdelikts im Hotel Krone die Aussage +++ Wollte Mutter Kind "entwenden"?

Die Zürcher Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte erhob am 2. März 2012 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage wegen Mordes gegen den Vater, der am 26. Februar 2010 in Winterthur im Hotel Krone seinen vierjährigen Sohn umbrachte.

Am 26. Februar 2010 begab sich der damals 61-jährige Schweizer mit seinem Sohn vom Wohnort Bonstetten nach Winterthur, wo er mit ihm im Hotel Krone ein Zimmer für eine Nacht bezog. Im Verlaufe des Nachmittages brachte er seinen Sohn um. Der Beschuldigte bestreitet nicht, seinen Sohn getötet zu haben, macht aber zum Tatablauf keine Angaben.

Ihm wird zusammengefaßt vorgeworfen, seinem Sohn eine hohe, nicht tödliche Dosis eines Schlafmittels verabreicht und ihn anschließend erstickt zu haben, um zu verhindern, daß die Mutter das gemeinsame Kind ins Ausland verbringt.

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