Verkehrskontrolle in Neuenburg: E-Scooter und E-Bikes im Fokus
Anfang Juli 2024 führte die Neuenburger Polizei eine Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt auf Elektro-Zweiräder durch.
Am Tag des 3. Juli 2024 führte die Neuenburger Polizei unter Beteiligung der Security öffentlichen Verwaltung der Stadt Neuenburg, eine Verkehrskontrolle im Stadtzentrum durch, mit besonderem Augenmerk auf E-Scooter in der Fußgängerzone und deren Umgebung. Ziel war es, das Bewusstsein der Nutzerinnen und Nutzer darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig es ist, über die richtige Ausrüstung zu verfügen und die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Bilanz der Kontrolle «e-mobility»: 26 E-Trottinetts, 63 E-Bikes und drei Motorfahrzeuge wurden an folgenden Orten kontrolliert in der Nähe und innerhalb der Fußgängerzone im Stadtzentrum.
Insgesamt wurden neun Verzeigungen ausgestellt wegen Nichtbeachtung eines Zufahrtsverbots und drei weitere wegen Motorfahrzeugen, die auf dem Busfahrstreifen fuhren.
Empfehlungen bei der Benutzung eines Elektrotrottinetts
Die Regeln, die Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer beachten sollten:
– Zwei Bremsen und eine Klingel sind Pflicht.
– Festbeleuchtung, weißes Licht vorne und rotes Licht hinten (nicht blinkend), immer eingeschaltet.
– Der Roller muss zugelassen sein (max. Geschwindigkeit 20 km/h und 500 Watt).
– Mindestalter 14 Jahre
– Führerschein der Kategorie M oder G, zwischen 14 und 16 Jahren.
– Verbot, auf dem Bürgersteig zu fahren
– Pflicht, auf der Straße oder auf Radwegen und -streifen zu fahren (wie Fahrräder).
– In der Fussgängerzone, wie bei Fahrrädern, das Verkehrsschema beachten (Rue du Seyon in beide Richtungen, Rue des Epancheurs und Rue Saint-Honoré in West-Ost-Richtung).
– Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
– Sichtbar sein (helle oder reflektierende Kleidung).
– Nur eine Person auf dem Trottinett erlaubt.
– Nummernschild nicht erforderlich
Quelle der Meldung: Kapo NE