Nachdem ein Mann aus Bosnien-Herzegowina einem serbischen Staatsbürger einen BMW gestohlen und verkauft hat, kommt ans Licht: Der serbische Fahrzeughalter hatte zuvor seine Fahrzeugversicherung betrogen.
Diese kann deswegen rückwirkend vom Vertrag zurücktreten und kommt nicht für den Diebstahl auf. Im April 2007 wird in Unterägeri ein BMW X3 gestohlen. Der Verdacht fällt auf einen 29- jährigen Mann aus Bosnien-Herzegowina. Dieser streitet zuerst alles ab.
Als die Zuger Polizei herausfindet, daß der Mann in der Diebstahlnacht mit dem BMW vom Grenzwachtkorps an der Grenze zwischen der Schweiz und Österreich kontrolliert worden ist, legt der Tatverdächtige ein umfassendes Geständnis ab: Das Fahrzeug habe er in Belgrad seinem Gläubiger verkauft, um seine Schulden in Höhe von 2'000 Franken zu begleichen, erklärt der Beschuldigte.
Für die Übergabe des BMWs sei ein Preis von 4'000 Euro vereinbart gewesen. Nach Abzug der Schulden in Höhe von 2'000 Franken sowie der Zinsen von 1'000 Euro sei ihm schlußendlich noch 1'000 Euro ausbezahlt worden. Der 30-jährige serbische Halter des BMWs hatte ein paar Tage vor dem Diebstahl bei seiner Versicherung einen Parkschaden an der Frontseite in Höhe von zirka 2'000 Franken geltend gemacht.
Bereits im November 2006 – also rund ein halbes Jahr zuvor – hatte ihm dieselbe Versicherung für einen Schaden an der hinteren Stoßstange 1'717 Franken bezahlt. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen findet die Polizei heraus: Dieselben Schäden hatte der Fahrzeughalter bereits im Jahr 2005 bei einer anderen Versicherung geltend gemacht.
Weil der Fahrzeughalter mit falschen Angaben gegenüber der Versicherung eine Versicherungsleistung erwirkt hatte, ist aber die neue Versicherung ab dem Zeitpunkt der fälschlicherweise erfolgten Schadensauszahlung nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst.
Weil nun zum Zeitpunkt des Diebstahls kein Versicherungsschutz mehr bestanden hat, muß der Fahrzeughalter selber für den erlittenen Schaden in Höhe von 51'000 Franken aufkommen. Beide Männer müssen sich nun bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten; der Bosnien-Herzegowiner wegen Fahrzeugdiebstahls und der Serbe wegen Versicherungsbetruges.