Polizei Schweiz
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Thun BE: Strafuntersuchungen wegen sexuellen Handlungen mit minderjährigem Mädchen weitgehend abgeschlossen

pkb. Die in die Zuständigkeit des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland fallenden Personen, welchen sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen werden, wurden bzw. werden an die urteilenden Gerichtsinstanzen überwiesen. Eine Person fällt in die Zuständigkeit des Jugendgerichts Oberland.  

Gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen werden acht Personen wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zur Beurteilung an das Strafeinzelgericht Thun überwiesen. Sechs der acht  Personen sind Fußballspieler, die zurzeit dem FC Thun angehören oder zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftaten angehört haben.

Die den angeschuldigten Personen vorgeworfenen sexuellen Handlungen mit einem damals 15-jährigen Mädchen reichen von Zungenküssen bis zum Geschlechtsverkehr oder vergleichbaren sexuellen Handlungen wie beispielsweise Oralverkehr; in allen diesen Fällen im Einverständnis mit dem Mädchen.

In einigen Fällen wurden die Handlungen mehrfach begangen. Bis auf eine Person sind alle angeschuldigten Personen geständig, die sexuellen Handlungen begangen zu haben.

Gegen zwei Personen wurde eine Voruntersuchung eröffnet wegen Schändung und sexuellen Handlungen mit einem Kind.

Eine Person war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftaten Spieler in den Reihen des FC Thun. Den beiden angeschuldigten Personen wird unter anderem vorgeworfen, mit dem damals 15-jährigen Mädchen in Kenntnis seines urteilsunfähigen Zustands den Geschlechtsverkehr und vergleichbare sexuelle Handlungen wie beispielsweise Oralverkehr vollzogen zu haben.

Hier steht aufgrund der gesetzlichen Strafandrohung eine Überweisung an ein Kreisgericht im Vordergrund. Die angeschuldigten Personen sind geständig, sexuelle Handlungen begangen zu haben.

Ein ehemaliger Spieler des FC Thun wurde bereits durch das Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland mit Strafmandat wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe und einer Buße verurteilt. Der angeschuldigten Person werden Zungenküsse vorgeworfen; sie ist geständig.

Gegen eine weitere Person sind noch zusätzliche polizeiliche Ermittlungen und Befragungen im Gang.

Eine Person, die zum Tatzeitpunkt Spieler des FC Thun war, konnte wegen Landesabwesenheit bis heute nicht zu den vorgeworfenen sexuellen Handlungen mit einem Kind befragt werden. Das Strafverfahren wird vorläufig eingestellt.

Eine weitere Person fällt in die Zuständigkeit des Jugendgerichts Oberland. In diesem Fall wird geprüft, inwieweit sich die betroffene Person ebenfalls strafbar gemacht hat.

Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland, das Jugendgericht Oberland

(jümo)

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Februar, 2008 14:04