Kanton Schaffhausen: Vollzugslockerungen für zwei Jugendliche im Verfahren wegen Terrorverdachts, Unschuldsvermutung gilt weiterhin.
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen führt gegen zwei Jugendliche aus dem Kanton Schaffhausen weiterhin ein Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts auf Beteiligung bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation (verbotene Terrororganisation Islamischer Staat IS) und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung. Ende April 2024 wurde für beide Jugendliche eine geschlossene, stationäre Beobachtung zur Abklärung der persönlichen Verhältnisse und zur Begutachtung angeordnet.
Den beiden Jugendlichen werden nun Vollzugslockerungen zugestanden, in Rahmen derer sie die Möglichkeit erhalten, sich mit diversen Auflagen auch ausserhalb der Institutionen aufzuhalten. Für beide Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Weitergehende Auskünfte zum Stand der Ermittlungen werden gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis und mit Blick auf das Alter der Beschuldigten nicht erteilt.
Quelle der Meldung: Schaffhauser Polizei
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