Syrien: Schweiz setzt seit 2011 umfassende Massnahmen um

Syrien: Schweiz setzt seit 2011 umfassende Maßnahmen um

Sanktionen gegenüber Syrien seit 2011: Schweiz unterstützt Massnahmen der EU gegen die Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch Assad-Regime.

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 9. Mai 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die Verordnung wurde am 8. Juni 2012 totalrevidiert.

Die Sanktionen gegenüber Syrien wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

  • Gütersanktionen
  • Verbote betreffend Rüstungs- und Repressionsgüter
  • Bewilligungspflicht bestimmter Chemikalien
  • Verbote für Ausrüstung zu Überwachungszwecken
  • Verbote betreffend Luxusgüter und Kulturgüter
  • Finanzsanktionen
  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
  • Beschränkungen von Finanzdienstleistungen
  • Verbotene Bankbeziehungen mit Syrien
  • Verbote betreffend Versicherungen und Rückversicherungen
  • Weitere Massnahmen

  • Verbote betreffend Frachtflüge
  • Reisesanktionen
  • Quelle der Meldung: Bundesrat
    Bildquelle: Bundesrat

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