Am Mittwoch, den 10. April 2024, fand auf der A2 eine Schwerverkehrskontrolle in Fahrtrichtung Norden statt.
Bei dieser wurde festgestellt, wie ein ausländischer Chauffeur rund 13 Stunden ohne Pause ein Sattelmotorfahrzeug lenkte und auch das Nachtfahrverbot nicht einhielt. Er wurde an die Staatsanwaltschaft verzeigt und musste eine Kaution hinterlegen.
Um 11.30 Uhr wurde durch eine Polizeipatrouille ein Sattelmotorfahrzeug mit rumänischen Kennzeichen zur Kontrolle zum Schwerverkehrskontrollplatz Stans gelotst.
Nach der Überprüfung des Fahrzeuges, der Ladungssicherung und der erforderlichen Papiere wurde auch die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) des Chauffeurs mittels Fahrtenschreiber kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der rumänische Chauffeur am Donnerstag, 28.März 2024 um 01.00 Uhr in der Schweiz abgefahren ist und ohne vorgeschriebene Pausen rund 13 Stunden bis nach Belgien fuhr.
Gemäss Gesetz gilt in der Schweiz für Lastwagen ein Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Das Nachtfahrverbot findet von 22.00 – 05.00 Uhr Anwendung. Zudem hätte der Chauffeur spätestens nach 4 ½ Stunden eine 45-minütige Pause einlegen müssen.
Der Chauffeur wurde nun an die Staatsanwaltschaft Nidwalden wegen Widerhandlung gegen das Nachtfahrverbot und die Arbeits- und Ruhezeitverordnung verzeigt. Er musste vor seiner Weiterfahrt eine vierstellige Kaution hinterlegen und muss zusätzlich mit administrativen Massnahmen in der Schweiz rechnen.
Quelle der Meldung: Kapo NW