Am gestrigen Samstag, 17.00.08, kurz nach 1800 Uhr, ersuchte eine junge Frau im Osten der Stadt telefonisch um polizeiliche Hilfe, da sie von ihrem Ehepartner geschlagen worden sei. Vor Ort konnten die ausrückenden Beamten schließlich nur die Anruferin vorfinden.
Der Ehepartner hatte sich zwischenzeitlich aus dem Staub gemacht. Abklärungen ergaben, daß es in der Ehe des betroffenen Paars schon kurze Zeit nach ihrer Heirat zu kriseln begann.
Da die von der Frau gegen ihren Partner gemachten Anlastungen nicht abschließend belegt werden konnten und er es vorzog die gemeinsame Wohnung unverzüglich zu verlassen, wurde auf weitere Maßnahmen verzichtet.
Gleichentags, um 18 Uhr 17, kam es im Osten der Stadt zu einer zweiten Häuslichen Gewalt. Dabei geriet sich ein Paar, welches schon seit geraumer Zeit verkracht ist, wegen einer überzähligen Vorhangstange in die Haare.
Bei diesem Disput verletzte sich der Mann angeblich mit einem Schraubenzieher an der Brust. Der Verletzte machte jedoch geltend, daß seine Partnerin ihm die Verletzung zugefügt habe.
Diese Behauptung wurde von der Frau jedoch vehement in Abruf gestellt. Da die Verletzung nur geringfügiger Art war und nicht abschließend gesagt werden konnte, welche der dargelegten Versionen der Richtigkeit entspricht, wurde auf weitere Maßnahmen in Sachen Häusliche Gewalt verzichtet.
Die angeblich gewaltbetroffene Person war zudem alkoholisiert. Die betroffenen Parteien reichten gegenseitig Strafanzeige ein, berichtet die Stadtpolizei St. Gallen