St. Gallen: Führen eines Motorfahrrades im alkoholisierten Zustand
Am Mittwoch, den 23.01.2008, um 1710 Uhr, konnte ein Motorfahrradfahrer, aufgrund seines unsicheren Fahrstiles, auf der Rorschacher Straße zur Kontrolle angehalten werden. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch bei Fahrzeugführer fest.
Die durchgeführten Atemlufttest fielen für den Lenker zwischen 0,50 und 0,79 Promille belastend aus. Im Weiteren war sein Motorfahrrad nicht eingelöst. Der Fahrzeugführer muß sich nun vor dem zuständigen Untersuchungsamt verantworten.