St. Gallen: Erfolg im Kampf gegen Raser – ein Unfall – im 2. Hj. mehr Kontrollen

Im ersten Halbjahr 2007 hat die Stadtpolizei St.Gallen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt weniger Übertretungen gemessen als in der Vergleichsperiode 2006. Der Anteil der zu schnell fahrenden Fahrzeuge nahm von 10,33% auf 9,47% ab.

Zwischen Januar und Juni 2007 hat die Stadtpolizei insgesamt 205 mobile Geschwindigkeitskontrollen in der 20er-, 30er, 50er- und 60er-Zone durchgeführt. Dabei wurden 38'551 Fahrzeuge gemessen, wovon 3'651 beziehungsweise 9,47% zu schnell unterwegs waren. 3'577 Fahrzeuglenker erhielten eine Ordnungsbuße, gegen 74 wurde auf Grund der hohen Geschwindigkeitsübertretung ein ordentliches Verfahren eröffnet.

In der Begegnungszone, wo maximal 20 km/h erlaubt sind, war der schnellste Fahrer mit 30 km/h unterwegs, in der 30er-Zone mit 64 km/h. In der 50er-Zone und in der 60er-Zone betrugen die höchsten gemessenen Geschwindigkeiten 78 km/h respektive 89 km/h. In den 30er- und 50er-Zonen, zu welchen der Grossteil der Straßen auf Stadtgebiet gehört und wo folglich auch am meisten Messungen durchgeführt werden, hielten sich 86,77% respektive 91,91% der Fahrzeuglenker an die Geschwindigkeitslimite.

Die Stadtpolizei ist damit ihren Zielen für die Legislaturperiode 2005 bis 2008 im Vergleich zu letztem Jahr noch etwas näher gerückt. Der Zielwert von 85% in der 30er-Zone wurde bereits übertroffen. Die Einhaltungsquote in der 50er-Zone hat sich gegenüber 2006 weiter verbessert. Hier wird eine Einhaltungsquote von 93% angestrebt. Um dieses Ziel zu erreichen und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen, wird im zweiten Halbjahr 2007 ein noch stärkeres Augenmerk auf die Einhaltung der Geschwindigkeit in der 50er-Zone gelegt.

Die Meßstandorte sowie die Anzahl und der Zeitpunkt der mobilen Geschwindigkeitskontrollen an den einzelnen Orten werden systematisch festgelegt.

Sämtliche relevante Straßen werden dabei in vier Prioritäten eingeteilt. Die Abstufung dieser Prioritäten erfolgt auf Grund von Erfahrungswerten, früheren Kontrollergebnissen, Begebenheiten des Umfeldes (z.B. nahe liegende Schulhäuser oder stark frequentierte Fussgängerstreifen) und auch auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung.

Auffahrkollision

Am Montag ereignete kurz nach 1900 Uhr sich auf der Zürcher Straße eine Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen.

Der hintere Wagen prallte in Folge momentaner Unaufmerksamkeit des Lenkers gegen das Heck des vorderen Wagens. Die betreffende Lenkerin klagte über Schmerzen im Nackenbereich. Es entstand beträchtlicher Sachschaden.

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