Am Samstagabend konnten Beamte einen dunkelhäutigen abgewiesenen Asylanten aus dem afrikanischen Staat Togo anhalten, nachdem er auf dem Dohlengässlein Betäubungsmittel an einen Konsumenten verkauft hatte.
Zudem hielt sich der abgewiesene Asylbewerber zum Zeitpunkt der Anhaltung illegal in der Schweiz auf. Aufgrund dessen verfügte die zuständige Untersuchungsbehörde gegen den Schwarzafrikaner Haft.