Schwyz SZ – Strafbefehle gegen zwölf Ku-Klux-Klan Fasnächtler
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Fasnachtsauftritt von zwölf Männern als Ku-Klux-Klan im März 2019 in Schwyz abgeschlossen. Sie erlässt Strafbefehle wegen grober Belästigung und spricht eine Busse gegen die Beteiligten aus. Zudem auferlegt sie ihnen die Verfahrenskosten. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung hat sich nicht erhärtet.
Anlässlich der Schwyzer Fasnacht im März diesen Jahres verkleideten sich zwölf Männer mit Kutten und Masken als Ku-Klux-Klan. Sie marischierten in Schwyz in Zweierkolonne, mit brennenden Fackeln und einer Keltenkreuz-Fahne vom Hinterdorf auf den Hauptplatz. Darauf gingen bei der Polizei mehrere Beschwerden ein und Ermittlungen wurden aufgenommen.
Nach abgeschlossener Strafuntersuchung kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der öffentliche Auftritt als Ku-Klux-Klan die Grenzen der an der Fasnacht geltenden Narrenfreiheit überschritten hat und Sitte und Anstand grob verletzt wurde. Sie erlässt Strafbefehle gegen die zwölf Beteiligten wegen grober Belästigung, spricht eine Busse aus und auferlegt ihnen die Verfahrenskosten.
Der Straftatbestand der Rassendiskriminierung wurde durch den Auftritt nicht erfüllt, da die Beteiligten nicht beabsichtigten, Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klans zu gewinnen.
Die zwölf Männer haben nun die Möglichkeit, innert 10 Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben und die Beurteilung durch das Gericht zu verlangen.
Staatsanwaltschaft Innerschwyz