Schweiz: Varianten für ein Handlungsprogramm zur Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen. Das ist das Ziel von Via sicura. Der Bundesrat hat heute Varianten für ein Handlungs-programm in die Vernehmlassung geschickt. Via sicura enthält rund 60 Ein-zelmassnahmen, mit denen die Sicherheit im Verkehr verbessert werden soll. Zur Diskussion stehen drei Finanzierungsvarianten mit jeweils unterschiedlichem Wirkungsgrad. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. März 2009.
Im Zentrum von Via sicura stehen nicht neue Verkehrsregeln, sondern Massnahmen zur wirksameren Umsetzung bestehender Regelungen und Standards. 2005 hat der Bundesrat das Ziel formuliert, die Anzahl der im Strassenverkehr getöteten und schwer verletzten Personen innerhalb der nächsten Jahre signifikant zu senken. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn Massnahmen ergriffen werden, die aufeinander abgestimmt sind, einander ergänzen oder sich gegenseitig unterstützen (Faktenblatt 1).
Die rund 60 Via-sicura-Massnahmen – knapp die Hälfte davon erfordert Gesetzesänderungen – verteilen sich auf folgende Handlungsfelder:
- Sensibilisierung und Erziehung (z.B. gezieltere Kampagnen, Verkehrserziehung auf allen Schulstufen).
- Aus- und Weiterbildung (z.B. periodische Weiterbildung für alle Führerausweisinhaberinnen und -inhaber).
- Prävention bei ausgewählten Zielgruppen (z.B. Erhöhung der Velohelmtragquote, Alkoholverbot für Neulenkende, Alterslimite bei Buschauffeuren).
- Bessere Durchsetzung der wichtigsten Vorschriften (z.B. Verdichtung und Konzentration der Kontrollen auf die schwersten Fehlverhalten sowie auf Strecken und Tageszeiten mit besonderem Risiko, Vernichtung von "Raserautos").
- Bauliche Massnahmen an der Infrastruktur (z.B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen).
- Qualitativ hochwertige Strassen (z.B. dank Durchführung Road Safety Audits).
- Forschung und Statistik (z.B. Verbesserung der Unfall- und Verkehrsdelinquenzstatistiken, Erleichterung des Austauschs von Daten und Forschungsergebnissen sowie des Zugriffs auf Daten der privaten Versicherungsgesellschaften zu statistischen Zwecken).
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z.B. bei der Strafverfolgung).
Finanzierung: Zwei Quellen – drei Umsetzungsvarianten
Zur Umsetzung von Via sicura werden zwei Finanzierungsquellen vorgeschlagen: eine Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie und die Zweckbindung der Hälfte der Einnahmen aus den Verkehrsbussen. Der Zuschlag auf die MHV-Prämie beträgt heute 0,75 Prozent. Die Einnahmen der Kantone aus den Verkehrsbussen werden auf 400 Millionen Franken geschätzt.
Beide Finanzierungsarten sind verursachergerecht: Personen, welche die Verkehrssicherheit gefährden, sollen mehr für deren Verbesserung bezahlen. Personen, die unfallfrei fahren, werden dank dem Bonussystem der Versicherer weniger belastet, und wer sich an die Vorschriften hält, wird nicht gebüsst.
Die Kosten für die Umsetzung von Via sicura hängen davon ab, welche Massnahmen verwirklicht werden. Drei Umsetzungsvarianten mit jeweils unterschiedlichen Kosten, Finanzierungsquellen und Wirkungsgrad werden zur Diskussion gestellt. Die Bandbreite der Kosten reicht von 45 bis 300 Millionen Franken (Faktenblatt 2).
Im Jahr 2007 kamen auf den Schweizer Strassen 384 Menschen ums Leben, 5235 Personen wurden schwer verletzt. Gemäss den neusten Berechnungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) betragen allein die materiellen Kosten der Strassenverkehrsunfälle rund 6,5 Milliarden Franken pro Jahr.
Von Vision Zero zu Via sicura
Der Bundesrat hat im Jahre 2002 beschlossen, ein Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu erarbeiten, dessen Ziele sich an den Bemühungen in der EU orientieren (Halbierung der Anzahl im Strassenverkehr getöteten Personen innert 10 Jahren). In der Folge hat das Bundesamt für Strassen im Auftrag des UVEK unter Einbezug von Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik ein Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) erarbeitet.
Im November 2005 beschloss der Bundesrat, das Handlungsprogramm weiter zu konkretisieren und Umsetzungsvarianten mit Kostenschätzungen und Alternativen vorzulegen. Diese liegen nun vor.
Ergänzt worden ist das ursprüngliche Via-sicura-Paket in der Zwischenzeit mit spezifischen Massnahmen im Zusammenhang mit der Raserproblematik. Diese Massnahmen hat das Parlament in Auftrag gegeben.