Schweiz: Umfassende Bilanz zum Menschenhandel – Schweiz immer besser gewappnet

Ein Jahr nach Inkrafttreten des erweiterten Straftatbestandes des Menschenhandels zieht die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) eine positive Bilanz: Die Schweiz sei für den Kampf gegen Menschenhandel besser gewappnet als Anfang des Jahrzehnts, und es seien meßbare Fortschritte erzielt worden, heißt es im ersten umfassenden Bericht der KSMM.

Weitere Verbesserungen stehen unmittelbar bevor. Handlungsbedarf sieht die KSMM bei den Kooperationsmechanismen zwischen Strafverfolgung und Opferschutz. Sie müßten vertieft und ausgebaut werden.

Vor einem Jahr, im Dezember 2006, trat der neue Artikel 182 des Strafgesetzbuches in Kraft. Er stellt neben dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung auch jenen zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen unter Strafe. Der Handel mit Minderjährigen und der gewerbsmäßige Menschenhandel gelten neu als strafverschärfende Tatbestände.

P Die KSMM, die im Januar 2003 ins Leben gerufen wurde, um alle interessierten Behörden und Organisationen aus Bund und Kantonen miteinander zu vernetzen und die Maßnahmen in den Bereichen Strafverfolgung, Opferschutz und Prävention zu entwickeln, nahm ihr fünfjähriges Jubiläum zum Anlaß, einen ersten umfassenden Bericht zum Stand der Bekämpfung des Menschenhandels zu erstellen. Der Bericht wurde vom KSMM-Steuerungsorgan, das sich aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Kantone zusammensetzt, verabschiedet.

Verbesserungen im Vollzug

Die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Opferschutz im Vollzug habe sich in den letzten Jahren vielerorts verbessert, hält der Bericht fest. 2005 und 2006 wurden durchschnittlich rund dreimal so viele Täter wegen Menschenhandel verurteilt wie Anfang des Jahrzehnts. Rund 100 Opfer bekamen einen befristeten ausländerrechtlichen Schutz.

Immer mehr Opfer erhielten Zugang zur Beratung durch die auf Frauenhandel spezialisierte Organisation FIZ Makasi in Zürich. 2006 waren es 133 Opfer, ca. fünfmal so viele wie 2002.

All dies sind Früchte der verbesserten Kooperation zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Migrationsbehörden sowie öffentliche und private Opferberatungsstellen. Diese ist heute in neun Kantonen in der Form von so genannten «Runden Tischen» oder ähnlichen Gremien institutionalisiert.

Die Erfolge konzentrieren sich auf jene Kantone, in denen es solche Kooperationsmechanismen gibt. Hier sieht die KSMM denn auch den größten Handlungsbedarf:

In der Vertiefung und Ausweitung dieser institutionalisierten Kooperationsmechanismen und der Ausbildung der betroffenen Behörden. Vermehrt Beachtung verdient in Zukunft auch der Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Und auf die speziellen Bedürfnisse von minderjährigen Opfern ist bei allen Maßnahmen künftig besonders zu achten.

Verbesserungen für Opfer und Zeugen

Unmittelbar bevor steht das Inkrafttreten des Ausländergesetzes (AuG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) per 1. Januar 2008. Diese Erlasse verbessern die Position der Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel, die sich illegal in der Schweiz aufhalten.

Ihnen werden künftig eine Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen sowie eine Kurzaufenthaltsbewilligung während der Dauer der polizeilichen Ermittlungen und des Strafverfahrens eingeräumt.

Diese Instrumente erlauben es, soziale und juristische Unterstützung oder eine betreute Rückkehr ins Heimatland einzuleiten. Ein dauerhafter Aufenthalt in der Schweiz ist in persönlichen Härtefällen möglich.

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