Schweiz: Strengere Sanktionen im Ukraine-Konflikt

Symbolbild Gerichtsurteil

Bern: Der Bundesrat hat am 16.01.2025, im Kontext der Ukraine-Krise, das Dokument «Auslegungshilfe für Sanktionsmassnahmen» aktualisiert.

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Die bestehende Verordnung wurde deshalb am 4. März 2022 einer Totalrevision unterzogen. Die Verordnung vom 04. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine enthält alle Schweizer Massnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütermassnahmen
– Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
– Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
– Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen
– Verbote bezüglich Güter für die Luft- und Raumfahrt
– Verbote bezüglich Güter und Technologien der Seeschifffahrt
– Verbote bezüglich Güter für die Ölraffination
– Verbote bezüglich Güter für den Energiesektor
– Verbote betreffend Luxusgütern
– Verbote bezüglich Gold
– Verbote bezüglich Diamanten
– Ausfuhrverbote bezüglich Kerosin und weiterer Güter wie Industrieroboter und chemische Erzeugnisse
– Einfuhrverbot von Kohle und weiterer Güter wie Zement, Holz, Dünger und Kaviar
– Vertragspflicht zur Verhinderung der Wiederausfuhr
Finanzmassnahmen
– Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
– Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
– Verbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
– Verbot der Gewährung von Darlehen
– Verbot der Entgegennahme von Einlagen über 100’000 Franken von russischen Staatsbürgern oder natürlichen und juristischen Personen in Russland
– Meldepflicht für bestehende Einlagen von über 100’000 Franken
– Verbote im Zusammenhang mit Transaktionen mit der russischen Zentralbank
– Verbote der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr und von Ratingdiensten
– Verbote betreffend Dienstleistungen und Software
– Verbote betreffend Transaktionen mit gewissen staatseigenen Betrieben
– Verbote betreffend Trusts
– Verbot der finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher Einrichtungen
Massnahmen betreffend spezifizierte Gebiete
– Einfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat
– Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten Gebiete
– Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten Dienstleistungen
Weitere Massnahmen
– Reisesanktionen
– Start- und Landeverbot für russische Flugzeuge

Ausführlichere Informationen sind zu finden unter: Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Quelle der Meldung: BUNDESRAT
Bildquelle: polizei-schweiz.ch

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