Schweiz – Rückkehrhilfe ist ein wichtiges Element der Migrationspolitik der Schweiz
Bern, 10.06.2014 – Das Schweizerische Rückkehrhilfesystem ist effizient und liegt, was die finanziellen Aufwendungen angeht, im europäischen Durchschnitt. Die Rückkehrhilfe fördert die freiwillige Ausreise von abgewiesenen Asylsuchenden aus der Schweiz und unterstützt diese dabei, sich in ihrem Herkunftsland wieder zu integrieren. Dies hält der Bundesrat nach einer externen Evaluation des Systems in seiner Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Philipp Müller (11.3062) fest. Das Postulat verlangte eine umfassende Überprüfung der Rückkehrhilfe, insbesondere auch der Kosten und der Wirksamkeit.
Die Rückkehrhilfe als Anreiz zur freiwilligen Rückkehr ist ein wichtiges Element der schweizerischen Migrationspolitik. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr bildet einen wichtigen Bestandteil der Rückkehrstrategie des Bundes. Sie stellt eine menschenwürdige, glaubwürdige und auch kostengünstige Alternative zur Rückkehr mit Zwangsmassnahmen dar. Das schweizerische System der Rückkehrhilfe wurde in den neunziger Jahren entwickelt und wird laufend an neue Ausgangslagen angepasst. Ziel ist es, die selbständige und dauerhafte Ausreise von Personen aus dem Asylbereich zu fördern. Zudem bietet die Rückkehrhilfe den betroffenen Personen in ihrer Heimat eine Lebensperspektive.
Seit Einführung der Rückkehrhilfe reisten 84 000 Personen, oder die Hälfte aller Rückkehrenden, selbständig in ihre Herkunftsländer zurück. Dadurch konnten kostspielige Zwangsmassnahmen, namentlich Administrativhaft und begleitete Rückführungen verhindert werden. Straffällige Personen und jene, die nach einem negativen Asylentscheid nicht kooperieren, sind von der Rückkehrhilfe ebenso ausgeschlossen wie Personen aus EU-/EFTA-Staaten und aus Staaten, die für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten von der Visumspflicht befreit sind.
Steuerung des Rückkehrhilfesystems notwendig
Befürchtungen, dass die Rückkehrhilfe dazu führt, dass ausländische Personen nur in die Schweiz einreisen, um von der finanziellen Unterstützung zu profitieren, lassen sich gemäss den Ergebnissen einer externen Evaluation nicht erhärten. In Einzelfällen kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, dass Rückkehrhilfeleistungen dazu führen können, dass Personen, die sich bereits in Europa aufhalten, in die Schweiz reisen. Dem wird jedoch mit einem stark reduzierten Rückkehrhilfeangebot für sogenannte Dublin-Fälle begegnet, also für Personen, die schon in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben. Um solche Risiken oder allgemein Widersprüche zu Asylverfahrensstrategien zu vermeiden, wird die Situation laufend genau beobachtet und das System gegebenenfalls den aktuellen Entwicklungen angepasst.
In seinem Bericht stellt der Bundesrat zudem fest, dass sich die schweizerische Rückkehrhilfe finanziell im europäischen Durchschnitt bewegt, auch wenn die unterschiedlichen Rahmenbedingungen einen Vergleich nur bedingt zulassen. Die meisten europäischen Staaten leisten wie die Schweiz eine finanzielle Starthilfe sowie Projekthilfen vor Ort. Diese Projekthilfen sind zweckgebundene Investitionen in die berufliche Zukunft der Rückkehrenden.
Beratung und gestaffelte Hilfe
Individuelle Rückkehrhilfe kann von allen Personen im Asylprozess beansprucht werden. Sie besteht aus verschiedenen Teilen und wird gestaffelt geleistet: In der Schweiz werden die Rückkehrenden beraten und bei der Vorbereitung und Organisation der Rückkehr unterstützt. Sie erhalten ausserdem Reisekosten sowie eine finanzielle Hilfe von 1000 Franken. In ihrem Herkunftsland werden die Rückkehrenden anschliessend weiter unterstützt. Mit einer zweckgebundenen Unterstützung von bis zu 3000 Franken können sie Kleinprojekte umsetzen, wie etwa ein kleines Internetcafé und damit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dies trägt dazu bei, dass sich die Rückkehrenden wieder integrieren können und die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass sie erneut migrieren.
Für Rückkehrende nach Guinea, Nigeria und Tunesien realisiert das Bundesamt für Migration (BFM) derzeit spezifische Länderprogramme. Dabei ist die Integrationsunterstützung umfassender als jene der individuellen Rückkehrhilfe.