Schweiz: Burkina Faso, Kosovo und Serbien jetzt neu sog. verfolgungssichere Staaten – Trotzdem können aber weiterhin Asylgesuche gestellt werden, sofern es Hinweise auf eine Verfolgung gibt
Burkina Faso, Kosovo und Serbien als verfolgungssichere Staaten Bern, 19.03.2009 – Ab dem 1. April 2009 gelten Burkina Faso, Kosovo und Serbien neu als sichere Länder (denl. "safe countries"). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2009 die Liste der verfolgungssicheren Staaten um diese drei ergänzt, so das Bundesamt für Polizei.
Maßgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als sicheres Land sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Anwendung internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich.
Auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die aus einem "Safe Country" stammen, wird nicht eingetreten, außer es gibt im Einzelfall Hinweise auf eine Verfolgung. Somit bleibt für tatsächlich verfolgte Personen aus einem "Safe Country" weiterhin die Möglichkeit bestehen, in der Schweiz Asyl zu erhalten.
Zurzeit gelten nurfolgende Länder als sog. Sichere Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Mazedonien, Mongolei, Senegal, Benin, Ukraine, Moldawien (ohne Transnistrien), Kroatien, Mali, Montenegro sowie alle EU- und EFTA-Staaten.
Nach eingehender Prüfung der maßgeblichen Kriterien hat der Bundesrat anfangs März 2009 entschieden, neu auch Burkina Faso, Kosovo und Serbien als verfolgungssichere Staaten zu bezeichnen.
Mindestens einmal jährlich überprüft das Bundesamt für Migration (BFM) den "Safe-Country"-Status eines jeden Landes.
Verschlechtert sich die Lage in einem Sicheren Staate nachhaltig, so beantragt das BFM dem Bundesrat unverzüglich den Widerruf des Status.