Dank Zeugenaussagen hat die Zuger Polizei einen Mann ermittelt, der einer 87-jährigen Frau Schmuck zu einem sehr tiefen Preis abgekauft hatte. Er wurde angezeigt.
Nur kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Zeugenaufrufes gingen bei der Zuger Polizei mehrere präzise Hinweise über die gesuchte Person ein. Ein Zeuge war sogar mit dem Lesen des entsprechenden Zeitungsartikel beschäftigt, als im selben Moment der gesuchte "Goldkäufer" an der Tür klingelte.
Auf den Artikel angesprochen zeigte sich der Besucher erstaunt und zog sogleich von dannen. Der aufmerksame Zeitungsleser notierte sich das Autokennzeichen und meldete dies der Polizei. So konnte der "Goldkäufer" wenig später ermittelt und Ende letzter Woche auf der Polizeidienststelle Rotkreuz befragt werden.
Er ist soweit geständig, der 87-jährigen Frau die Halskette und die zwei Uhren für 70 Franken abgekauft zu haben. Der 55-Jährige sieht den Kauf als ein legales Geschäft an und distanziert sich von jeglichem Verstoß gegen das Gesetz. Die Zuger Polizei sieht dies allerdings anders und verzeigt den Schweizer. Er wird sich nun vor der Justiz verantworten müssen.
Der 55-Jährige hat gemäß eigenen Angaben die Uhren und die Kette bereits weiterverkauft. Das Opfer schätzt den Wert der Kette auf ein Vielfaches des erhaltenen Betrages.
Der Zeugenaufruf führte zu einem Mißverständnis: Wie sich herausstellte, heißt der Beschuldigte nicht Mühlebach, trägt jedoch einen ähnlichen Namen. Der Beschuldigte hat nichts mit einem Aargauer Antiquitätenhändler Mühlebach zu tun.