Reusstal AG: 35 Mio. CHF für verbesserten Hochwasserschutz
Reusstal AG: Regierungsrat legt Bestvariante für Hochwasserschutz im Abschnitt Dietwil-Oberrüti fest. Investitionskosten rund 35 Mio. CHF.
Im aargauischen Reusstal bestehen auf dem Abschnitt zwischen Dietwil und Bremgarten Defizite beim Schutz vor Hochwasser. Der dringendste Handlungsbedarf zeigt sich beim Reussdamm in Dietwil und Oberrüti. In einem Variantenstudium wurden verschiedene Linienführungen für einen neuen Reussdamm einander gegenübergestellt. Der Regierungsrat hat nun die Bestvariante festgelegt.
Im August 2005 ereignete sich an der Reuss im Kanton Aargau ein grosses Hochwasser, wie es mit einer Wahrscheinlichkeit von etwas über 100 Jahren auftritt. Die Analyse des Ereignisses zeigte, dass an der Reuss Defizite bezüglich des Hochwasserschutzes bestehen. Im Oberen Reusstal von Dietwil bis Bremgarten sind die Gründe dafür der teilweise schlechte Zustand der Dämme und die fehlende Sicherheitsreserve bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Bei einem erneuten Hochwasser in der Grössenordnung des Ereignisses von 2005 besteht ein grosses Risiko von Dammbrüchen mit unkontrollierten Ausuferungen und Überschwemmungen, die sich auf die ganze Reussebene zwischen Dietwil und Rottenschwil auswirken können.
Der dringendste Handlungsbedarf besteht im südlichsten Abschnitt Dietwil-Oberrüti infolge des dortigen, sanierungsbedürftigen Zustands der Reussdämme. Zur Ermittlung der künftigen Dammlinienführung in diesem Abschnitt hat die Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ein vertieftes Variantenstudium durchgeführt. Ziel ist die Sicherstellung des Hochwasserschutzes, die Verbesserung des Zustands der Dämme und eine ökologische Aufwertung der Flusslandschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Variantenstudium
Für den Perimeter von der Kantonsgrenze Luzern/Aargau in Dietwil bis zum Zusammenfluss des Binnenkanals mit der Reuss in Oberrüti wurden verschiedene Dammverläufe untersucht. Basierend auf der Herleitung des Sollzustands für die Reuss wurden mehrere Varianten ausgearbeitet, welche sich primär aufgrund des Ausmasses der Dammrückverlegung unterscheiden. Alle Varianten haben gemeinsam, dass sie den Hochwasserschutz im erforderlichen Mass verbessern. Die Bewertung der erarbeiteten Varianten erfolgte über eine umfangreiche Bewertungsmatrix. Weiter wurden die ermittelten Interessen nach den Vorgaben des Raumplanungsrechts abgewogen und stufengerecht aufeinander abgestimmt. In der Interessenabwägung erwies sich die Variante mit höchstem Nutzen gemäss Variantenbewertung als von überwiegendem Interesse.
Bestvariante
Auf Grundlage des Variantenstudiums mit Bewertung der einzelnen Varianten und der darauf basierenden Interessenabwägung hat der Regierungsrat die Bestvariante festgelegt. Mit dieser werden die Ziele des Hochwasserschutzes erreicht. Bei bestmöglicher Erreichung der ökologischen Anforderungen minimiert sie gleichzeitig die Auswirkungen auf die Landwirtschaft durch eine verstärkte Einbindung von Naturschutzgebieten im Wald. Ebenso bindet die Bestvariante den Auenschutzpark ein. In Gebieten, in denen der ökologische Nutzen im Verhältnis zum Aufwand sowie zu den betroffenen Landwirtschaftsflächen klein ist, wird der Reussdamm an der heutigen Lage ertüchtigt und erhöht. Gestützt auf die detaillierte Variantenbewertung und die vertiefte Interessenabwägung kann die Bestvariante als ausgewogen bezeichnet werden. Die Investitionskosten für die Bestvariante werden auf rund 35 Millionen Franken geschätzt.
Weiteres Vorgehen
Das weitere Vorgehen beim Hochwasserschutz Reusstal ist etappiert vorgesehen, aufgeteilt auf den Abschnitt Süd von Dietwil bis Oberrüti und den Abschnitt Nord von Sins bis Bremgarten. Die Planungen im Abschnitt Süd werden aufgrund der dort sanierungsbedürftigen Reussdämme und des bereits fortgeschrittenen Bauprojekts Reussdammsanierung des Kantons Zug prioritär fortgeführt. Als nächster Schritt wird basierend auf der festgelegten Bestvariante ein Vorprojekt erarbeitet. Dabei wird die bisherige partizipative Planung fortgeführt und die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden mit einbezogen. Diese werden heute Donnerstagabend, 28. November 2024, in einer Informationsveranstaltung über den Variantenentscheid und das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
Die Planungen im Abschnitt Nord werden konzeptionell weiterverfolgt. Für den Hochwasserrückhalt mit Dämpfung extremer Abflussspitzen wurden bereits verschiedene Rückhalteräume untersucht. Es erfolgen weitergehende Abklärungen zu den verbliebenen Rückhalteräumen mit dem Ziel, die am besten geeigneten Geländeräume zu evaluieren.
Quelle der Meldung: Kanton AG
Bildquelle: Kanton AG