Die Kantonspolizei Schwyz hat die Ermittlungen zum Angriff am Chäferfäscht vom 11. Januar 2009 in Reichenburg abgeschlossen. Bei dem Angriff, bei dem fünf Personen verletzt wurden, handelte es sich nicht um eine Attacke gegen das Chäferfäscht, sondern um einen persönlichen Racheakt.
Die 31 mutmaßlichen Angreifer konnten nach äusserst intensiven Ermittlungen identifiziert werden. Sie werden wegen Angriffs, Körperverletzung und Landfriedensbruchs an die zuständigen Behö rden verzeigt.
Auslöser für den Angriff war eine Auseinandersetzung, die sich früher am Abend ereignet hatte: Der mutmaßliche Anstifter des Angriffs war in der Nacht auf den 11. Januar 2009 am Chäferfäscht in Reichenburg in eine Auseinandersetzung mit anderen Festbesuchern geraten und wurde verletzt.
Er verließ das Festgelände, wollte sich den Zwischenfall aber nicht gefallen lassen. Der 25-jährige Schweizer Staatsangehörige organisierte deshalb zusammen mit Kollegen möglichst viele Personen, um sich zu rächen. Nach 4 Uhr traf er zusammen mit 30 anderen Personen in Reichenburg ein, um Rache zu üben.
Zu diesem Zweck nahmen einige der Leute "baseball"-Schläger sowie Eisen- und Holzstangen mit. Um nicht erkannt zu werden, vermummte sich ein Großteil der Angreifer. Bereits beim Anmarsch auf das Guggerzelt griffen sie einen 20-jährigen Mann an und schlugen ihn zu Boden. Er wurde dabei verletzt.
Im Festzelt schlugen die Angreifer wahllos auf Personen und Inventar ein. Dabei wurden vier weitere Männer im Alter zwischen 19 und 56 Jahren an Kopf und Armen verletzt. Sämtliche Betroffenen hatten mit der ersten Auseinandersetzung nichts zu tun.
Nach wenigen Minuten verließen die Attackierenden das Guggerzelt fluchtartig, einzig der mutmaßliche Anstifter blieb dort.
Bei den Angreifern handelt es sich um zwölf Schweizer Staatsangehörige, acht Serben, je drei Italiener und Mazedonier, zwei Türken sowie je einen Kosovaren, einen Spanier und einen Kroaten zwischen 16 und 36 Jahren aus March und Höfen. Praktisch alle Angeschuldigten sind geständig, an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein. Sie müssen sich je nach Alter vor dem Bezirksamt March oder der Jugendanwaltschaft wegen Angriffs, Körperverletzung und Landfriedensbruchs verantworten.
Zu den Schweizerischen Staatsangehörigen wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Schwyz keine Angaben außer obgenannte gemacht.