Vor dem Hintergrund, dass in der Region Bern demnächst mehrere Anlässe stattfinden, weist die Kantonspolizei Bern noch einmal auf die Neuerungen im Strassenverkehrsgesetz hin. Bestimmten Personengruppen ist das Fahren neu auch unter geringem Alkoholeinfluss untersagt.
In den nächsten Tagen und Wochen finden in der Region Bern mehrere Festivals und Anlässe statt. Die Kantonspolizei Bern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2014 das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) für bestimmte Personengruppen verboten ist. Es sind dies Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Fahrschülerinnen und -schüler, Fahrlehrerinnen und -lehrer, Begleitpersonen von Lernfahrten sowie Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport).
Grundsätzlich stellt das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht nur einen Verstoss gegen das Gesetz dar, sondern kann auch Dritte gefährden. Die Kantonspolizei Bern wird diesbezüglich auch gezielte Verkehrskontrollen durchführen.