Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Prävention – Thema Cybermobbing – Was soll man tun, wenn man von Cybermobbing betroffen ist?

Monatsthema August 2014 «Die 10 häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Cybermobbing»

1. Schauen Sie zuerst genau, was eigentlich vorgefallen ist.Handelt es sich um einen Streit zwischen Freundinnen oder Freunden, den sie über die neuen Medien austragen, oder wird Ihr Kind wirklich von anderen aus der Anonymität heraus wiederholt attackiert und geplagt?

Weiss Ihr Kind, wer dahintersteckt, oder hat das Mobbing Ausmasse angenommen, die nicht mehr zu kontrollieren sind? Sind die Täter mehr oder weniger bekannt, suchen Sie das Gespräch mit den Jugendlichen und Kindern, den Eltern und evtl. mit den Lehrpersonen, wenn das Mobbing im Schulkontext auftritt. Besprechen Sie unter Erwachsenen, welche Massnahmen zu treffen sind, und binden Sie die Kinder mit ein. Versuchen Sie, erst unter den beteiligten Personen den Konflikt zu lösen.

2. Ändern Sie die Kontaktdaten Ihres Kindes.

Wechseln Sie die E-Mail-Adresse und, wenn nötig, auch die Handynummer Ihres Kindes, damit es nicht länger den Mobbing-Attacken ausgesetzt ist. Raten Sie Ihrem Kind auch, alle Nicknames in den Communities und Chaträumen zu ändern. Melden Sie die Koordinaten der Täter den Betreibern der Communities oder der Chats. Fordern Sie die Betreiber auf, die beleidigenden Inhalten oder die peinlichen Fotos und Filme Ihres Kindes zu löschen.

3.Wenden Sie sich an professionelle Organisationen,wenn Sie sich nicht mehr wehren können.

Ist Ihr Kind Opfer von Cybermobbing geworden und Sie wissen nicht mehr weiter, sollten Sie sich an eine Opferhilfeorganisation wenden. Reden Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer, wenn Sie von Ihrem Kind von solchen Attacken erfahren. Opferhilfeorganisationen können Ihnen raten, ob und in welcher Art die Angriffe rechtlich von Belang sind, und in welchen Fällen es sich lohnt, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das Gesetz kennt Artikel, die Menschen auch vor ehrverletzenden Angriffen und Beleidigungen sowie Beschimpfungen schützen können. Drohungen, sexuelle Belästigungen oder Erpressungen werden zudem vom Strafrecht erfasst, und die Täter können nach einer Anzeige aus der Anonymität geholt werden. Sammeln Sie alle Beleidigungen und Angriffe für allfällige Beweiszwecke.

Klicksafespots: Wehr dich gegen Cyber-Mobbing!

  Redaktion Polizei-Schweiz       21 August, 2014 12:18