In ihrem Monatsthema behandelt die SKPPSC (Schweizerische Kriminalprävention) das Thema Jugend und Gewalt. Dazu gehört auch das immer mehr verbreitete «Cybermobbing». Zur Frage «Was soll man tun, wenn ein Kind Opfer einer Straftat, wie z.B. Gewalt, sexuelle Übergriffe oder Cybermobbing geworden ist?» gibt die SKP an Eltern betroffener Jugendlicher, wertvolle und wichtige Empfehlungen.
Was soll man tun, wenn ein Kind Opfer einer Straftat, wie z.B. Gewalt, sexuelle Übergriffe oder Cybermobbing geworden ist?
Das ist oft ein erster Schritt aus der Opferrolle heraus! Setzen Sie sich für Ihr Kind ein und stehen Sie ihm bei!
Eine Opferhaltung ist gekennzeichnet durch Passivität und inaktives Erleiden des Erlebten. Um diesem Denkmuster zu entkommen, ist das aktive Angehen der Situation wichtig. Als Opfer ist man dem Täter oder den Tätern nicht hilflos ausgeliefert. Als erstes ist es wichtig die Unterstützung der Familie zu haben, aber es gibt auch genügend Organisationen und nicht zuletzt die Polizei, welche Kinder und Jugendliche nach einem Gewalterlebnis unterstützen.
Eltern sollten aktiv helfen Beweise zu sichern.
- Im Falle eines sexuellen Übergriffes muss sofort ein Arzt das Kind untersuchen!
- Bei Cybermobbing sollten Bilder und Beiträge im Internet mittels Screenshot oder Herunterladen gesichert werden.
- SMS oder MMS unbedingt sichern und bei Smartphones auch mit Screenshots sichern!
Also genau notieren, was, wann, wo, wie gesagt/geschrieben, getan oder gemacht wurde.
Wie die Gesetzeslage bei Cybermobbing aussieht, haben wir in unseren FAQ beschrieben.
Wenn Sie Anzeigen erstatten, so können Sie das auch bei den Jugenddiensten der Polizeikorps tun. Diese sind auf Kinder und Jugendliche spezialisiert und Sie erhalten dort beste Betreuung. Eine Liste aller Jugenddienste finden Sie auf der Webseite der SKP.