Oberwil BL: Mann wegen Sodomie bzw. Tierquälerei von Kälbern, mehrfacher Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer Buße verurteilt
Der Angeschuldigte, der sich während rund 4 Wochen in Untersuchungshaft befand, äußerte sich im Laufe des Verfahrens nicht zum Motiv seiner Tat. Bei einem der Kälber konnte aber spurentechnisch nachgewiesen werden, daß es zu sodomistischen Handlungen gekommen war.
Er wurde im Strafbefehlsverfahren wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (Originalmeldung: gegen das "Bundesgesetz über die Ausländer und Ausländerinnen") und zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen und zu einer Buße von Fr. 1'500.– verurteilt.
Gegen den aus Polen stammenden Mann, der bereits im Jahr 2007 auf zwei Bauernhöfen, damals ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung, als Hilfskraft tätig war, verfügte das Amt für Migration ferner die Wegweisung aus der Schweiz und belegte ihn mit einer Einreisesperre von zehn Jahren.