Luzern: Widerhandlungen gegen Gastgewerbe-, Ruhetags- und Ladenschlußgesetz: 4 Betriebe angezeigt

(Luzern, 25. März 2008) Am Karfreitag hatten drei Tourismusgeschäfte in der Stadt Luzern widerrechtlich für die Kundschaft das Geschäft geöffnet.

Ein „Klub-Betreiber“ hat sich zudem nicht an die verordnete Schließungszeit gehalten. Alle vier Betreiber wurden angezeigt. Am Karfreitag hat die Stadtpolizei drei Tourismusgeschäfte festgestellt, welche widerrechtlich für die Kundschaft geöffnet waren, berichten die Strafuntersuchungsbehörden und die Polizei.

Die Betreiber wurden aufgefordert, die Geschäfte zu schließen. Zudem hat sich ein „Klub-Betreiber“ nicht an die vorgeschriebene Schließungszeit (00.30 Uhr) gehalten.

Die Stadtpolizei hat die vier Betreiber wegen Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz oder wegen Widerhandlung gegen das Ruhetags- und Ladenschlußgesetz verzeigt.

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