Luzern LU – Fussball: Polizei spricht 9 Rayonverbote aus
Während der Fussballsaison 2018/19 hat die Luzerner Polizei im Rahmen von Fussballspielen neun Rayonverbote ausgesprochen. Die Strafuntersuchungen im Zusammenhang mit dem Abbruch des Spiels zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich sind noch hängig.
Die Luzerner Polizei hat in der vergangenen Fussballsaison neun Rayonverbote ausgesprochen. Diese wurden in der Zeit zwischen dem 21. Juli 2018 und dem 25. Mai 2019 erteilt. Zum Vergleich: Während der Fussballsaison 2017/18 wurden sieben Rayonverbote, in der Saison 2016/17 fünf Rayonverbote ausgesprochen.
Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion und in gewissen Kantonen auch nicht im Bahnhof aufhalten darf. Neben einem Rayonverbot kann jeweils auch ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Stadionverbote werden von den jeweiligen Fussballclubs ausgesprochen.
Während der Saison 2018/19 waren zudem zwei Meldeauflagen wirksam. Diese waren 12 beziehungsweise 18 Monate gültig und liefen per Ende der Saison 2018/19 aus. Eine Meldeauflage bedeutet, dass sich die betroffene Person anlässlich eines Fussballspiels zu einer bestimmten Zeit bei der zuständigen Behörde melden muss. Eine Meldeauflage wird von der für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Behörde verfügt.
Die Luzerner Polizei hat im Kalenderjahr 2018 total 9096 Einsatzstunden zugunsten der Meisterschaftsspiele des FC Luzern geleistet. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren die Einsatzzeit weiter gesunken (2017: 9478 Stunden, 2016: 10 767 Stunden). Entsprechend sanken auch die Kosten für die Polizeieinsätze auf 1,09 Millionen Franken (2017: 1,14 Mio., 2016: 1,29 Mio.).
Noch nicht abgeschlossen sind die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Luzern betreffend das Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zürich vom 12. Mai 2019, welches aufgrund von Fanausschreitungen abgebrochen werden musste.
Kapo LU