Das Amtsstatthalteramt Luzern hat einen 22-jährigen Betreiber eines Pizzakurierdienstes mit einer Buße bestraft, weil er neben dem Kurierdienst auch einen Gastbetrieb ohne Bewilligung führte. Die Kantonspolizei Luzern ermittelte, daß der Pizzabäcker einer Luzerner Vorortsgemeinde neben dem bewilligten Kurierdienst zusätzlich einen Gastbetrieb mit Sitzgelegenheiten ohne Bewilligung führte.
Die illegale Restauration bot Platz für ca. 20 Personen. Im Lokal wurden diverse Pizzas und Getränke angeboten und serviert. Der zuständige Amtsstatthalter hat den 22-jährigen Italiener wegen Führens eines Gastbetriebes ohne Bewilligung mit einer Buße von 2'000 Franken betraft. Zudem hat er die amtlichen Kosten zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.