Liestal, Kanton Baselland: Lastwagen, Vorsicht herunterfallende Eisplatten
Bei den zur Zeit herrschenden, wechselhaften Witterungsverhältnissen, haben Lastwagen- und Lieferwagenchauffeure eine spezielle Gefahr zu beachten. Wenn es tagsüber regnet und sie ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz für die Nacht abstellen, sammelt sich auf den Plachen der Zugfahrzeuge und Anhänger eine Wasserlache.
Fallen die Temperaturen während der Nacht dann unter den Gefrierpunkt, bildet sich so eine große – und unter Umständen schwere – Eisplatte. Bei der morgendlichen Wegfahrt löst sich die Eisplatte wegen der Erschütterung des Anhängers von der Plache und stürzt bei der ersten Gelegenheit, beispielsweise in einer Kurve, aus großen und kleineren Eisstücken bestehend seitlich auf die Verkehrsflächen.
Dabei entsteht für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Velofahrer und andere Motorfahrzeuglenker durch das herunterfallende Eis eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Durch die herunterfallenden Eisstücke können schmerzhafte Verletzungen entstehen. Zudem können andere Fahrzeuglenker erschrecken und lassen sich zu unvorsichtigen Ausweich- oder Bremsmanövern verleiten.
Die Polizei Basel-Landschaft beobachtet dieses Phänomen auch auf Autobahnen, wenn die Eisstücke wegen des Windes nach hinten auf die Straße geweht werden. Die Lastwagen- und Lieferwagenchauffeure sind verpflichtet, diesem besonderen Umstand Rechung zu tragen, indem sie das Eis mit geeigneten Mitteln von der Plache schlagen.
Ansonsten verstossen sie gegen das Straßenverkehrgesetz, welches vorsieht, daß sich jedermann im Verkehr so zu verhalten hat, daß er andere in der ordnungsgemäßen Benützung der Straße weder behindert noch gefährdet. Sämtliche Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftgemäßem Zustand auf den Straßen verkehren.