Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Kt. Aargau: 9 Fälle von Häuslicher Gewalt – 1 Person auf gerichtliche Verfügung hin inhaftiert – Polizei muß in vielen Fällen auch als Vermittler fungieren

Ausgerückt wurde durch Kantons- oder Kommunalpolizei auch an 9 Meldungen von häuslicher Gewalt. In einem Fall wurde der Ehemann, welcher seine Ehefrau geschlagen hatte, auf Verfügung der Untersuchungsrichterin inhaftiert, berichtet die Kapo Aargau in der aktuellen Polizeimeldung.

Nähere Angaben zu der Person, welche verhaftet werden mußte, wurden nicht gemacht, weshalb diese Meldung leider auch in der Rubrik "fehlende Täterangaben" erfaßt werden muß.

Daß die Polizei nicht nur Leute entfernen oder Inhaftieren muß, sondern auch oft als Vermittler auftreten muß, zeigte sich zweimal, heißt es weiter in der Kapo-Meldung.

Im ersten Fall rief ein 14-jähriger Knabe die Polizei zu Hilfe. Er gab an, daß er geschlagen worden sei und zudem möchte er nicht immer im Geschäft der Eltern mitarbeiten müssen.

Bei einem klärenden Gespräch zwischen den Parteien zeigte sich, daß der Sohn, welcher sich in einem altersbedingten schwierigen Zustand befindet, etwas übertrieben hatte.

Im zweiten Fall wurde die Polizei von einem 22-jährigen Mann gerufen, welcher von der Mutter nach einem verbalen Streit nicht mehr in die Wohnung gelassen wurde.

Bei einem Vermittlungsgespräch stellte sich heraus, daß der Mann sein Zimmer nicht aufgeräumt hatte und ihm aus diesem Grund der Eintritt verwehrt wurde.

  Redaktion Polizei-Schweiz       9 März, 2008 08:52