Krankenkassenprämien 2025: Wallis entlastet mehr Familien und Kinder
Im Jahr 2025 werden im Wallis 268,5 Mio. CHF für die Krankenkassenprämien-Entlastung aufgewendet, mit Fokus auf Kinder und Familien der Mittelschicht.
Im Jahr 2025 werden 268,5 Millionen Franken für die individuelle Senkung der Krankenkassenprämien aufgewendet, was einer Steigerung von 14,2 Millionen Franken im Vergleich zu 2024 entspricht. Rund 96’000 Personen könnten Zuschüsse erhalten, das sind 7’000 Begünstigte mehr als im Jahr 2024. Um die Familienkassen zu entlasten, wird insbesondere auf die Senkung der Prämien für Kinder geachtet Haushalte der Mittelschicht. Somit werden von den 7.000 neuen Begünstigten rund 6.000 Kinder sein.
Die Krankenkassenprämien werden im Jahr 2025 für alle Altersgruppen um mehr als 7,8 % steigen. Um diese Erhöhung teilweise auszugleichen, hat der Walliser Grossrat einen zusätzlichen Betrag von 5 Millionen Franken für die individuelle Prämie (RIP) akzeptiert. Zusammen mit den vom Bund zusätzlich bereitgestellten 9,2 Millionen Franken belaufen sich diese 5 Millionen auf den Gesamtrahmen für den RIP 2025 von 268,5 Millionen Franken. Die vom Walliser Parlament beschlossene zusätzliche Unterstützung wird es ermöglichen, bestimmte Subventionssätze zu Beginn des Jahres neu zu bewerten, insbesondere jene zugunsten der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Im Jahr 2025 sollen mehr als 96.000 Menschen von einem RIP profitieren, also ein Viertel der Walliser Bevölkerung. Das sind 7.000 zusätzliche Menschen im Vergleich zu 2024, darunter 6.000 Kinder. Darüber hinaus wurde die Zahl der Begünstigten für das Jahr 2024 und die Vorjahre nach Einführung einer neuen, präziseren Berechnungsmethode neu berechnet. Im Jahr 2025 wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Senkung der Prämien für Kinder aus der Mittelschicht gelegt. Tatsächlich wirken sich die in den letzten Jahren immer wieder stark gestiegenen Prämien besonders stark auf die Budgets dieser Familien aus. Für Erwachsene bleiben die Einkommensgrenzen, die Anspruch auf ein RIP begründen, unverändert.
Die Zuschüsse werden zwischen Einzelpersonen und Familien mit bescheidenem wirtschaftlichen Status (55 %), Empfängern von Zusatzleistungen zur AHV/IV (27 %) und Sozialhilfeempfängern (8 %) aufgeteilt. Der Restbetrag ist zur Deckung der Prämien von Personen bestimmt, die über eine Warenausfallbescheinigung verfügen (9 %).
Die Begünstigten werden grundsätzlich automatisch auf Basis der Steuerdaten 2023 ermittelt und die Zuschüsse bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2025 abgezogen. Die Begünstigten werden im Februar 2025 persönlich benachrichtigt. Versicherungsnehmer, die eine Veränderung in ihrer familiären Situation erfahren haben (Heirat, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder finanzielle Situation (Ruhestand, Ende des Arbeitslosenrechts usw.) im Jahr 2024 müssen einen Sonderantrag stellen Prämienreduktion an den Ausgleichsfonds des Kantons Wallis, wenn sie im Jahr 2025 einen Zuschuss erhalten wollen. Ebenso Personen, die an der Quelle besteuert werden, sowie Jugendliche im Alter von 18 bis 20 Jahren, die nicht mehr die gleiche Steuer- und Abgabepflicht haben Personen mit Wohnsitz wie ihre Eltern können bis Ende Dezember 2025 einen Sonderantrag stellen, um von einer Prämienvergünstigung zu profitieren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vs.ch/sante > Rubrik „Für die Bevölkerung“ > „Krankenversicherung“.
Quelle der Meldung: Kanton VS
Bildquelle: Kanton VS