Kindstötung in Flaach ZH – Direktion der Justiz und des Innern holt Berichte ein
Die Direktion der Justiz und des Innern hat am Montag die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen und den Bezirksrat Winterthur aufgefordert, im Zusammenhang mit der Kindstötung in Flaach innerhalb von zwei Wochen Berichte vorzulegen.
Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit grossem Bedauern Kenntnis genommen vom Fall der Kindstötung in Flaach am 1. Januar dieses Jahres.
Zuständig für die betroffene Familie ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen. Es handelt sich um eine Gemeindebehörde, die vom Kanton beaufsichtigt wird. Zuständig für die Aufsicht ist das Gemeindeamt der Direktion der Justiz und des Innern. Diese kantonale Aufsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der KESB-Tätigkeit zu gewährleisten. Einzelne KESB-Entscheide kann sie jedoch nicht korrigieren. Das bleibt den gerichtlichen Beschwerdeinstanzen vorbehalten. Die Aufsichtsbehörde kann allerdings bei fehlerhafter Führung von Geschäften oder Feststellung von Unregelmässigkeiten Abklärungen veranlassen und gegebenenfalls einschreiten.
Im Fall der Kindstötung von Flaach hat die Direktion der Justiz und des Innern am 5. Januar die KESB Winterthur-Andelfingen und den Bezirksrat Winterthur aufgefordert, je einen Bericht zu erstatten. Diese Berichte sollen das Handeln der Behörden genau aufzeigen und in der zweiten Hälfte des Monats Januar vorliegen. Denkbar ist, dass anschliessend durch ein externes Gutachten das fachliche Verhalten der Behörden untersucht und beurteilt wird.
Ziel aller zuständigen Behörden ist und bleibt es, solche tragischen Ereignisse so weit wie möglich zu verhindern. Entsprechend will Regierungsrat Martin Graf eine rasche Klärung der Umstände.