Kanton Thurgau: 35-Jähriger angeklagt

Kanton Thurgau: 35-Jähriger angeklagt

Nach Abschluss einer aufwändigen Untersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 35-jährigen Deutschen.

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen führte seit 2021 eine Strafuntersuchung gegen einen heute 35-jährigen Deutschen. Sie erhebt nun Anklage beim Bezirksgericht Kreuzlingen wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Gemäss der Anklage hat es der Beschuldigte als operativer Geschäftsführer von vier Gesellschaften mit Sitz im Kanton Thurgau pflichtwidrig unterlassen, die Anwendung von besonders aggressiven Verkaufsmethoden und irreführender Angaben über Leistungen und deren Preise zu verhindern. Im Auftrag der vier Gesellschaften sollen Callcenter mehrheitlich ältere und/oder pflegebedürftige Personen angerufen haben. In diesen Telefongesprächen sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, wie u.a. durch die Auswertung zahlreicher Mitschnitte festgestellt werden konnte, suggestive, irreführende und unverständliche Angaben über Preis und Umfang der beworbenen Leistungen gemacht und die angerufenen Personen über den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags getäuscht worden.

Von diesem Vorgehen betroffen waren gemäss der Untersuchung insgesamt 158 Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Der grösste Teil der Betroffenen hat Strafanzeige bei deutschen Behörden eingereicht, welche wiederum die Staatsanwaltschaft Thurgau um Übernahme der Strafverfolgung ersucht haben. Zudem liegt ein Strafantrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Bezirksgericht Kreuzlingen eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von Fr. 10’000 sowie die Auferlegung eines dreijährigen Tätigkeitsverbots. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft TG

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