Kanton St.Gallen – Regierung verabschiedet neuen Sicherheitsbericht

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat den Bericht «Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen». Neben der Erfüllung eines Postulatsauftrags zur Zusammen¬arbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes enthält der Bericht eine aktualisierte Lageanalyse zur inneren Sicherheit des Kantons St.Gallen. Gestützt darauf zeigt der Bericht den Handlungsbedarf bei der Kantonspolizei auf. Dazu gehört unter anderem die schrittweise Aufstockung des Personalbestandes.

Mit dem Postulat «Sicherheitslandschaft Schweiz» beauftragte der Kantonsrat die Regierung aufzuzeigen, wie sie die zukünftige polizeiliche Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden gestalten will. Die Regierung legt ihre Strategie zur Zusammenarbeit mit dem Bund jeweils in ihren Berichten zur inneren Sicherheit dar. Daher nahm sie das Postulat zum Anlass, einen neuen Bericht zur inneren Sicherheit zu erlassen.

Unvollständige Umsetzung des Vorgängerberichts

Der letzte Bericht zur inneren Sicherheit wurde im Januar 2009 verabschiedet. Darin wurde die innere Sicherheit des Kantons St.Gallen ausführlich analysiert und der damals gebotene Handlungsbedarf aufgezeigt. Der Kantonsrat hat in der Aprilsession 2009 eine Bestandeserhöhung der Kantonspolizei um 75 Stellen im Grundsatz akzeptiert. Der Stellenausbau konnte aufgrund von Sparbemühungen nicht wie geplant umgesetzt werden. Bis heute hat der Kantonsrat erst 36 Stellen bewilligt. Die offenen 39 Stellen sind nach wie vor nötig.

Unterdurchschnittliche Polizeidichte

Mit dem neu vorliegenden Bericht folgt eine aktualisierte Lageanalyse. Aufgrund durchgeführter Opferbefragungen bestehen Anhaltpunkte, dass sich das Niveau der Kriminalität in der Schweiz den Verhältnissen im übrigen Europa annähert. Die in der Polizeistatistik erfasste Gesamtkriminalität im Kanton St.Gallen ist seit dem letzten Bericht konstant geblieben. Die Kriminalitätsrate im Kanton St.Gallen liegt unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Die Aufklärungsquote ist in den Bereichen der Kleinkriminalität nach wie vor eher tief. Der Kanton St.Gallen weist im Vergleich zu den anderen Kantonen eine deutlich unterdurchschnittliche Polizeidichte auf.

Erhebliche Belastung durch Dokumentationspflicht

Das Umfeld und die Anforderungen an die Polizeiarbeit haben sich seit dem letzten Bericht verändert. Der Trend, wonach elektronische Informationstechnologien zunehmend für Straftaten missbraucht werden, hat sich akzentuiert. Die zu handhabenden Datenmengen steigen bei der Kantonspolizei exponentiell an. Die Rechtsnormen, welche die Polizei zu berücksichtigen hat, sind umfangreicher und komplexer geworden. Die zunehmende Regelungsdichte ist insbesondere mit gestiegenen Anforderungen an die Dokumentationspflicht verknüpft und belastet die Kantonspolizei ganz erheblich. Gleichzeitig führen gesellschaftliche Veränderungen dazu, dass die Notwendigkeit von vermehrter Polizeipräsenz seit dem letzten Bericht nochmals angestiegen ist. Dies zeigt sich auch an den regelmässig – vor allem im Zusammenhang mit Einbruchswellen – geäusserten Forderungen der Bevölkerung nach vermehrter Polizeipräsenz.

Umgang mit neuen Herausforderungen

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sucht die Kantonspolizei laufend nach Verbesserungs- und Effizienz-Steigerungs-Möglichkeiten und setzt diese konsequent um. Wie das Projekt «Kantonspolizei der Zukunft» zeigt, zieht die Kantonspolizei auch Veränderungen ihres Dienstleistungsangebots in Betracht. Beispielsweise indem sie Mitarbeitende aus den Polizeistationen vermehrt zugunsten des Ausbaus der mobilen Frontpolizei verschiebt. Mit diesem Projekt wird angestrebt, die Polizeipräsenz durch Stärkung der mobilen Polizei nachhaltig zu erhöhen. Effizienzgewinne können insbesondere auch mit verstärkter Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps sowie mit den Bundesbehörden erzielt werden. Zu erwähnen sind der Aufbau von Kompetenzzentren, die Einrichtung von kantonsübergreifenden Polizeiinfrastrukturen oder die gegenseitige Unterstützung mit spezialisierten Fachpersonen.

Personalerhöhung unumgänglich

Diese Bemühungen stossen allerdings mit Blick auf die begrenzten personellen Mittel an Grenzen. Um den aktuellen und den künftigen Herausforderungen adäquat zu begegnen, braucht es zusätzlich auch eine deutliche Erhöhung der Personalressourcen. Die notwendige Personalerhöhung wird dadurch verschärft, dass die mit dem Bericht 2009 nachgewiesene Personalaufstockung noch nicht einmal zur Hälfte umgesetzt werden konnte.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass insgesamt 98 zusätzliche Stellen bei der Kantonspolizei notwendig sind. Dabei sind die aus dem Bericht 2009 noch offenen 39 Stellen mit enthalten, so dass der Ausbaubedarf gegenüber dem Bericht 2009 netto 59 Stellen beträgt. Der Ausbau soll in sechs Jahrestranchen erfolgen und im Rahmen der kommenden Voranschläge bewilligt werden. Die ersten Tranchen sollen hauptsächlich der Grundversorgung durch die uniformierte Regionalpolizei zugesprochen werden.

Einführung von Sicherheitsassistenten

Im Rahmen der Vorlage schlägt die Regierung die gesetzliche Einführung von Sicherheitsassistenten vor. Damit sollen die ausgebildeten Polizeikräfte von gewissen polizeifremden Tätigkeiten entlastet und für ihre Kernaufgaben «freigespielt» werden. Das hauptsächliche Tätigkeitsfeld der Sicherheitsassistenten wird die Koordination und Durchführung sämtlicher Häftlingstransporte sein. Im Bereich des Gefangenenmanagements sollen den Sicherheitsassistenten die gleichen Befugnisse zukommen, wie den heute in diesem Bereich tätigen Polizistinnen und Polizisten.

Exit mobile version