Kanton St.Gallen – Polizeiinterventionen im häuslichen Bereich
Im Jahr 2014 rückten die Stadt- oder die Kantonspolizei St.Gallen täglich zwei- bis dreimal, insgesamt fast 1000mal, zu Interventionen im häuslichen Bereich aus. Paare oder Familien, Angehörige oder Nachbarn ersuchten wegen häuslicher Gewalt, tätlicher Konflikte oder eskalierender Streitigkeiten bei der Notrufzentrale um polizeiliche Unterstützung. Die Zahl der Polizeiinterventionen ist jedoch seit einigen Jahren konstant.
In 529 von 966, also in gut 50 Prozent der Fälle wurde die Polizei zu Vorfällen von körperlicher Gewalt gerufen, von Tätlichkeiten bis zu Körperverletzungen. Etwa die Hälfte dieser Interventionen erfolgte in bestehenden Partnerschaften. Bei etwa einem Viertel waren die (Ehe-)Partner zum Zeitpunkt der Intervention bereits in Trennung.
Wie schon im Vorjahr ging 2014 die Zahl der Polizeieinsätze bei schwerwiegenden Fällen häuslicher Gewalt weiter zurück. Daher mussten auch weniger Massnahmen verfügt werden: 56 polizeiliche Wegweisungen mit Rückkehrverbot, 20mal polizeilicher Gewahrsam und 19 Festnahmen durch die Staatsanwaltschaft. So erfreulich diese Entwicklung erscheint, ist es doch verfrüht, hieraus eine längerfristige Tendenz zu weniger Gewalttaten in Ehe und Partnerschaft abzuleiten.
Konflikte bei Besuchen
Vermehrt (298mal) wurde die Polizei im Jahr 2014 zu Gewalttaten bei Paaren in Trennung gerufen. Bei 25 Familien lösten Probleme bei den Besuchsrechtsterminen die polizeiliche Intervention aus. Bei vielen Eltern in Trennung oder Scheidung birgt die Ausübung des Besuchsrechts Konfliktpotential. Solche Besuchsregelungen zu handhaben, ist umso schwieriger, wenn es bereits vor der Trennung zu häuslicher Gewalt kam.
Auch Kinder schlagen zu
Auch das kommt im Kanton St.Gallen vor: Kinder oder Jugendliche, die gegen ihre Eltern oder Geschwister gewalttätig werden und/oder das Wohnungsmobiliar zerstören. Stadt- und Kantonspolizei sind im letzten Jahr wegen solcher Vorfälle 15mal ausgerückt.