Seit Jahresbeginn 2014 sind im Kanton Schaffhausen drei Fälle von „Money Mules“ („Finanzagenten“) zur Anzeige gebracht worden. Dabei handelt es sich um illegale Geldtransfers (Geldwäscherei), die Personen tätigen, die per Stelleninserate hierzu angeworben wurden. Die Schaffhauser Polizei empfiehlt solche dubiose Stelleninserate einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Im Kanton Schaffhausen sind seit Beginn des Jahres 2014 drei Anzeigen wegen Fällen von sogenannten „Money Mules“ bekannt geworden. Per Stelleninserate wurde jeweils eine attraktive Entlöhnung für Geldtransfers angeboten. Gemäss ersten Ermittlungen dürfte es sich hierbei um eine Form von Geldwäscherei handeln.
Definition „Money Mule” (Geld-Maulesel):
Über Stellenangebote – vor allem im Internet – werden Personen gesucht. Dabei werden teilweise die Websiten von realen Firmen kopiert und missbraucht. Es werden professionell aufgemachte Arbeitsverträge erstellt und elektronisch ausgetauscht. Die Aufgabe der neuen „Arbeitnehmer“ besteht in der Folge vorwiegend darin, Geld, dass die „Arbeitgeber“ auf ihr privates Konto überweisen lassen, bar abzuheben und gemäss Anweisungen an Dritte – vielfach nach Osteuropa – weiter zu transferieren (meistens via Western Union). Als Gegenleistung dürfen die „Arbeitnehmer“ einen gewissen Prozentsatz der Transaktionssumme als Provision/Lohn behalten.
Hinter dieser Deliktsform stecken gut organisierte Banden, die mit Hilfe der „ahnungslosen“ Leute Gelder aus illegalen Geschäften (Betrug, Phishing etc.) reinwaschen.
Wer an solchen Transaktionen mitwirkt, egal ob sie/er sich der illegalen Hintergründe bewusst ist oder nicht, macht sich möglicherweise wegen Geldwäscherei strafbar.