Kanton Graubünden: Falschanzeige eines Parkschadens zahlte sich nicht aus
Eine Verzeigung wegen Irreführung der Rechtspflege, Verdachts des Fahrens in angetrunkenem Zustand und pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall ist die Folge einer Falschanzeige eines Parkschadens.
So geschehen am vergangenen Sonntag auf einer Dienststelle der Kantonspolizei Graubünden. Ein Ehepaar erschien am Schalter des Polizeipostens. Der Ehemann erklärte dem Polizisten, jemand habe an seinem Personenwagen einen Parkschaden verursacht. Zudem fehle seit diesem Vorfall das vordere Kontrollschild.
Der Mann, der zum Zeitpunkt dieser Meldung alkoholisiert war, sagte weiter, seine Frau habe das Fahrzeug bis hierher zum Polizeiposten gelenkt. Bei der Begutachtung des Schadens entstanden beim Polizisten gewisse Zweifel.
Zudem erklärte die Ehefrau, nicht sie, sondern ihr Mann sei zum Polizeiposten gefahren. Ein paar Tage später wurde das vermißte Kontrollschild an einem Straßenrand, in der Nähe eines beschädigten Leitpfostens, gefunden. An der gleichen Stelle lagen auch Kunststoffteile, welche der beschädigten Stoßstange zugeordnet werden konnten.
Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen gab der Mann schließlich zu, einen Selbstunfall verursacht zu haben. Er habe die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, während er am Autoradio manipuliert habe. Zudem sei er auch selbst zum Polizeiposten gefahren, um diesen Parkschaden anzuzeigen.