Polizei Schweiz
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Internet – Vorsicht im Umgang mit Kommentaren: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Rassendiskriminierende oder extremistische Äusserungen sind auch online verboten. Wer Straftaten über das Internet begeht oder auf öffentlichen Webseiten strafbare Äusserungen postet, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. KOBIK rät deshalb, sich nicht zu polemischen Kommentaren hinreissen zu lassen und Themen sachlich zu diskutieren. Auf keinen Fall sollten Äusserungen getätigt werden, die rassendiskriminierend sind oder zu Gewalttaten aufrufen. Da es sich dabei um Offizialdelikte handelt, sind die Behörden gezwungen, bei Kenntnis des Sachverhalts entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Meldungen betreffend Rassismus- und Extremismus-Äusserungen, welche bei KOBIK eingehen, werden auf ihre Strafbarkeit überprüft. Wenn der Urheber einer strafbaren Äusserung eruiert werden kann, werden die zuständigen Behörden informiert.

  Redaktion Polizei-Schweiz       2 August, 2014 01:00