Dabei schöpften sie den Verdacht, daß die Probleme des Ehepaars auch einen finanziellen Hintergrund haben könnten. Aufgrund getätigter Nachforschungen wurde bekannt, daß der Ehemann beabsichtigte, nach seiner anstehenden Pensionierung seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen.
Dazu hatte er vor einem Jahr zusammen mit seiner Frau eine Erklärung unterzeichnet, um sich sämtliche Pensionskassengelder auszahlen zu lassen. Seine Frau hatte die Unterschrift auf den Formularen zwar eigenhändig, allerdings nicht im vollständigen Wissen um deren Tragweite geleistet.
Nun wollte sie weder mit dem Mann ins Ausland verreisen, noch ihren Anteil an den Pensionskassengeldern auf seinem Konto wissen, was letztlich zum ehelichen Streit geführt hat.
Neben der Führung des Verfahrens erwirkte der zuständige Untersuchungsrichter eine Einigung, indem das der Ehefrau zustehende Guthaben ihr persönlich gutgeschrieben wurde. Der Ehemann hat die Schweiz inzwischen verlassen.