Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Hettlingen (ZH): Anklage nach Bankomatensprengung eingereicht

Hettlingen ZH- Dienstag, 10.12.2024: BA klagt drei Personen wegen Bankomatensprengung im Dezember 2022 an. (siehe letzte Meldung: Hettlingen: Evakuierung nach versuchter Geldautomatensprengung)

Bern, 10.12.2024 – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 40-jährigen serbischen Staatsangehörigen und zwei Schweizer im Alter von 22 und 42 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft dem 40-jährigen und dem 22-jährigen Beschuldigten vor, im Dezember 2022 an der Sprengung eines Bankomaten in Hettlingen im Kanton Zürich beteiligt gewesen zu sein und dabei einen erheblichen Sachschaden verursacht zu haben. Der dritte Beschuldigte muss sich aufgrund von Begünstigungshandlungen im Zusammenhang mit der Bankomatensprengung vor Gericht verantworten.

Die BA hat den 40-jährigen serbischen Staatsangehörigen wegen folgender Straftatbestände angeklagt:
• qualifizierte Sachbeschädigung
• versuchter qualifizierter Diebstahl
• versuchter Hausfriedensbruch
• Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht
• Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
• Widerhandlung gegen das Waffengesetz

Dem 22-jährigen Schweizer Staatsangehörigen wirft die BA folgende Delikte vor:
• qualifizierte Sachbeschädigung
• versuchter qualifizierter Diebstahl
• versuchter Hausfriedensbruch
• Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht
• Begünstigung
• Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
• Widerhandlung gegen das Waffengesetz

Den 42-jährigen Schweizer Staatsangehörigen hat die BA wegen der folgenden Straftatbestände angeklagt:
• mehrfache Begünstigung
• Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
• Widerhandlung gegen das Waffengesetz
• Tätlichkeiten
• üble Nachrede
• Beschimpfung
• Drohung

Bankomatensprengung vom 22. Dezember 2022 in Hettlingen
Gemäss Anklage sollen der 40-jährige und der 22-jährige Beschuldigte am 22. Dezember 2022 gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Mittätern zwei Sprengladungen an einem Bankomaten in Hettlingen angebracht und diese gezündet haben. Da eine der beiden Sprengladungen nicht vollständig detonierte und die Explosion der anderen nicht stark genug war, konnten sich die Beschuldigten keinen Zugang zum Tresor verschaffen und somit kein Bargeld entwenden. Die Detonationen verursachten jedoch einen Sachschaden in der Höhe von rund 50’000 Schweizer Franken. Da die Beschuldigten hochexplosive, nicht handhabungssichere Selbstlaborate für die Sprengung verwendeten, nahmen sie dadurch gemäss Anklage potenziell schwere Verletzun-gen von Personen und weitergehende potenziell erhebliche Sachschäden in Kauf.

Gegen die beiden Mittäter erliess die BA im März 2023 internationale Haftbefehle. Aufgrund des Beschleunigungsgebots trennte sie das Strafverfahren gegen die Mittäter im September 2024 vom vorliegenden Strafverfahren ab.

Vorwürfe der Begünstigung
Kurz nach der Sprengung am 22. Dezember 2022 übergab der 22-jährige Beschuldigte gemäss Anklage einem Angehörigen einen Rucksack mit zwei Schusswaffen und einer Büchse Kokain mit der Bitte, diesen bei sich aufzubewahren. Damit verhinderte er, dass die Polizei die Gegenstände bei der nur wenige Stunden später erfolgten Hausdurchsuchung an seinem Domizil fand.

Der 42-jährige Beschuldigte verbrachte den hiervor erwähnten Rucksack zwei Tage später zu sich, wo er im Februar 2023 im Rahmen einer weiteren Hausdurchsuchung von fedpol im Auftrag der BA sichergestellt wurde. Ausserdem soll er dem beschuldigten serbischen Staatsangehörigen in der Nacht nach der Sprengung Unterschlupf gewährt und ihm anderntags zur Flucht verholfen haben. Dies, obwohl er gemäss Anklage wusste, dass dieser von der Polizei gesucht wurde und sich überdies aufgrund eines 2021 ausgesprochenen Landesverweises von 10 Jahren illegal in der Schweiz aufhielt.

Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz
Der 40-jährige und der 22-jährige Beschuldigte waren gemäss Anklageschrift ohne entsprechende Bewilligung im Besitz zweier Handfeuerwaffen. Verpackt im zuvor erwähnten Rucksack waren die Waffen zusammen mit der ebenfalls zuvor erwähnten Büchse Kokain zeitweise, ebenfalls ohne Berechtigung, auch im Besitz des 42-jährigen Beschuldigten. Bei der Hausdurchsuchung wurde beim 22-jährigen Beschuldigten zudem Kokain gefunden, das ihm teilweise vom 40-jährigen Beschuldigten vermittelt wurde.

Dem 42-jährigen Beschuldigten wirft die BA zusätzlich vor, zwei nicht näher bekannten Personen in einer von ihm angemieteten Wohnung das Betreiben einer Hanfindooranlage und seinem 13-jährigen Sohn den Konsum des dort hergestellten Hanfs ermöglicht zu haben.

Tätlichkeiten, Beschimpfung, üble Nachrede und Drohung
Gemäss Anklage werden dem 42-jährigen Beschuldigte schliesslich mehrere Delikte zum Nachteil seines 13-jährigen Sohnes vorgeworfen.

Verlauf des Verfahrens
Das betreffende Verfahren wurde durch die BA geführt, weil sie für Sprengstoff-Delikte im Sinne von Art. 224-226ter StGB zuständig ist. Im Verlauf der umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnten die drei Beschuldigen in Zusammenarbeit mit fedpol und der Kantonspolizei Zürich identifiziert werden. Der 40-jährige Beschuldigte wurde durch das Bundesamt für Justiz international zur Haft ausgeschrieben, später in Kroatien festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert, wo er sich bis Anfang 2024 in Untersuchungshaft befand. Seit Anfang 2024 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der 22-jährige Beschuldigte befand sich von Dezember 2022 bis Juni 2023 in Untersuchungshaft. Der 42-jährige Beschuldigte wurde im Februar 2023 durch die Kantonspolizei St. Gallen festgenommen und nach einem Tag wieder aus der Polizeihaft entlassen.

Die BA dankt allen involvierten inländischen und ausländischen Behörden für die wertvolle Zusammenarbeit.

Mit der Anklageeinreichung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle der Meldung: BUNDESRAT
Bildquelle: polizei-schweiz.ch

  Redaktion Polizei-Schweiz       10 Dezember, 2024 09:56