Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Herisau AR: Falsches Mitleid – 75jährige Frau von Fahrender aus Deutschland um Geld gebracht – Herzergreifende Geschichten schlichtweg gelogen

Immer wieder gelingt es Betrügern, vor allem bei älteren Menschen, mit Lügengebilden Geld zu ergaunern. Die Polizei warnt vor solchen Machenschaften.

Die Polizei muß sich immer mit Fällen befassen, bei welchen vor allem ältere Bürger um Geld geprellt werden. Der jüngste Fall ereignete sich am Freitag in Herisau. Eine 75jährige Frau wurde auf einer Zugsfahrt von einer  Unbekannten angesprochen und geschickt in ein Gespräch verwickelt.

Dabei gelang es der Betrügerin, ihre Lebenssituation der Rentnerin so zu schildern, daß diese Mitleid bekam. So gab die Frau der Unbekannten ihre private Adresse in Herisau bekannt.

Am nächsten Tag trafen sich die beiden Frauen beim Bahnhof Herisau. Dort übergab die Rentnerin der Betrügerin Fr. 200.–. Mit einer noch größeren Lügengeschichte konnte die Unbekannte die Rentnerin dazu bewegen, bei einer Bank in Herisau mehrere hundert Franken abzuheben.

Auch dieses Geld übergab sie ihr. Ein aufmerksamer Bürger beobachtete diese Handlungen und verständigte die Polizei.

Im Verlauf der Fahndung konnte eine 29jährige Frau festgenommen werden. Die Abklärungen ergaben, dass es sich bei ihr um eine Fahrende aus Deutschland handelte, welche mit Betrügereien ihren Lebensunterhalt verdient. Der Geschädigten, welche über eine minimale Rente verfügt, konnte das Geld wieder zurück gegeben werden.

Die Kantonspolizei warnt vor solchen Betrügereien. Insbesondere rät sie dringend, unbekannten Personen niemals die Adresse auszuhändigen oder ihnen größere Geldbeträge zu übergeben. Die oftmals herzergreifenden Geschichten sind schlichtweg erlogen. Das Ziel der Täterschaft ist immer das Mitleid des Opfers und die daraus resultierende Aushändigung eines Geldbetrages.

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 Juli, 2008 10:27