Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Graubünden: 8. November 2007: Tag des Lichts

Sicherheit durch Sichtbarkeit – so lautet das Motto für den ersten nationalen Aktionstag ''Tag des Lichts“ vom 8. November 2007.

Die Kantonspolizei Graubünden führt an diesem Tag gezielte Lichtkontrollen an den Fahrzeugen durch. Namentlich Fußgänger und Zweiradfahrer sollten jetzt an den kürzer werdenden Tagen helle oder gar reflektierende Kleidung tragen. Zu ihrem eigenen Schutz.

Für Fußgängerinnen und Fußgänger, für Radfahrerinnen und Radfahrer ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, nachts dreimal höher als am Tag.
Bei Regen, Schnee und Blendung auf nasser Straße kann sich die Gefahr für Fußgänger bis auf das Zehnfache erhöhen. Wer hat es nicht selbst schon erlebt?

Dämmerung, Nebel oder gar Nacht und dazu peitschender Regen oder Schneetreiben. Die Sicht ist schlecht, den Automobilisten wird höchste Konzentration abverlangt. Entgegenkommende Fahrzeuge blenden; Irritationen durch Lichtspiegelungen auf Scheibe und Straßenbelag. Und plötzlich, nur schemenhaft erkennbar – mitten auf der Fahrbahn – ein Mensch.

Verkehrsteilnehmer – und dazu gehören auch Fußgänger – müssen nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden. Denn Sichtbarkeit bringt mehr Sicherheit! Die Kantonspolizei Graubünden appelliert deshalb vornehmlich an Fußgänger, aber auch an Velo- und Mofafahrer, insbesondere nachts und in der Dämmerung helle Kleider oder Materialien zu tragen.

Zur Erhöhung der Sichtbarkeit bei Nacht gibt es zudem eine Reihe von reflektierenden Produkten wie Sohlenblitz, Gürtel, Armbinden, Leuchtgamaschen, Reflektoren und seit diesem Herbst die neue Sicherheits-Kinderkollektion 24 hours security kids collection.
Die Lenker von Velos oder Mofas haben im eigenen Interesse dafür zu sorgen, daß die Beleuchtung ihrer Fahrzeuge einwandfrei funktioniert. Sind sie vom Alter her nicht selbst in der Lage, müssen die Eltern dafür besorgt sein.
Selbstverständlich sind auch alle anderen Verkehrsteilnehmer angehalten, nur gut sichtbar unterwegs zu sein – und dies nicht nur bei misslichen Wetterverhältnissen oder in der Nacht. Gerade Fahrzeuglenkerinnen und -lenker können auch tagsüber ihre Sichtbarkeit erhöhen, wenn sie konstant mit Abblendlicht fahren. Für verantwortungsvolle Motorradfahrer ist dies seit jeher eine Selbstverständlichkeit.

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 November, 2007 11:26