Gewaltprävention fortsetzen – Häusliche Gewalt eindämmen
Bern, 28.01.2015 – Die Gewaltvorfälle haben in den letzten 15 bis 20 Jahren insgesamt zugenommen. Seit 2010 geht die Anzahl Anzeigen bei bestimmten Straftatbeständen jedoch zurück. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem heute veröffentlichten Bericht. Darin legt er auch dar, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zahlreiche Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt ergriffen haben, und unterstreicht, dass diese Bemühungen fortgesetzt werden müssen. In diesem Zusammenhang schlägt der Bundesrat in einem zweiten Bericht Gesetzesanpassungen vor, um namentlich die Situation der Opfer in Paarbeziehungen zu verbessern.
Im Bericht «Gewaltvorfälle in der Schweiz» zur Motion 07.3697 Allemann wurden aktuelle Daten aus verschiedenen Statistiken, Studien und Berichten zum Thema Gewalt zusammengestellt und analysiert. Daraus geht hervor, dass die Gewaltvorfälle in den letzten 15 bis 20 Jahren zumindest in Teilbereichen tatsächlich und teilweise erheblich zugenommen haben, so namentlich die Körperverletzungen unter jungen Menschen im öffentlichen Raum. Allerdings kann der Bundesrat anhand der analysierten Daten im Rahmen des vorliegenden Berichts nicht abschliessend beurteilen, in welchem Umfang die Gewaltvorfälle zugenommen haben. Ebenso lässt sich nicht abschätzen, ob der seit 2010 eingesetzte Rückgang der Anzeigen wegen vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung und Raufhandel sich fortsetzen und allenfalls weitere Straftatbestände erfassen wird.
Der Bericht zeigt ferner auf, dass auf allen staatlichen Ebenen wie auch von privater Seite zahlreiche Massnahmen zur Gewaltprävention und zur Hilfestellung nach Gewaltdelikten ergriffen worden sind. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben damit einen aussichtsreichen Weg zur Prävention von Gewalt eingeschlagen. Neben den bestehenden Projekten sind zudem weitere Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt geplant.
Situation der Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen soll verbessert werden
Dazu gehören auch gesetzgeberische Massnahmen. Im Bericht zur Motion 09.3059 Heim «Eindämmung der häuslichen Gewalt» hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen geprüft, um die Situation der Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen zu verbessern. Nach dem heute geltenden Recht kann ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Drohung oder Nötigung auf Antrag des Opfers zunächst sistiert und später eingestellt werden. Es hängt grundsätzlich immer vom Opfer ab, ob ein Verfahren eingestellt wird. Die Einstellungsquote bei Verfahren wegen Gewalt in Paarbeziehungen liegt heute je nach Kanton zwischen 53% und 92%. Diese hohe Quote lässt vermuten, dass es Opfern von Gewalt schwerfällt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, die zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder Verurteilung der beschuldigten Person führen.
Der Bundesrat möchte, dass solche Strafverfahren in Zukunft weniger häufig eingestellt werden. Er schlägt deshalb im Bericht vor, dass der Entscheid über die Fortführung eines Strafverfahrens nicht mehr nur vom Willen des Opfers abhängen soll. Deshalb soll der Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden bei der Sistierung und Einstellung der Strafverfahren vergrössert werden. Diese Massnahme ermöglicht es, Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn das Opfer zwar keinen entsprechenden Antrag stellt, dies aber aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Die Sistierung des Verfahrens auf Antrag des Opfers soll zudem nicht mehr möglich sein, wenn die beschuldigte Person bereits wegen Gewalt in der Partnerschaft vorbestraft ist.
Wie der Bericht festhält, wird der Bundesrat die dazu nötigen Anpassungen im Strafgesetzbuch im Rahmen der Gesetzgebungsarbeiten zur Motion 12.4025 Keller-Sutter «Opfer häuslicher Gewalt besser schützen» umsetzen. Diese Motion verlangt, dass das Opfer vor der Einstellung des Verfahrens obligatorisch angehört werden muss.
Nebst dieser Gesetzesänderung im Bereich der häuslichen Gewalt sind weitere gesetzgeberische Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt geplant. So hat der Bundesrat im Rahmen des Projektes «Harmonisierung der Strafrahmen» bei verschiedenen Gewaltdelikten höhere Strafdrohungen vorgeschlagen. Weiter steht bei der Revision des Alkoholgesetzes eine Beschränkung des Alkoholverkaufes im Detailhandel während der Nacht zur Diskussion.